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Berufsfehler bei der Rechtsberatung gegenüber dem bestimmungsgemäßen Adressaten weiterhin zur Rechenschaft gezogen wird, wobei sein Haftungsrisiko auf die
Versicherungssumme begrenzt wird.
ff) Unfair Contract Terms in Consumer Contracts Regulations 1999
Zusätzlich zum UCTA 1977 gelten hinsichtlich der vertraglichen Haftungsbegrenzungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern die Unfair
Terms in Consumer Contracts Regulations 1999. Dieser Normenkomplex greift
auch dann, wenn im Anwaltsvertrag die deliktische Haftung der members eingeschränkt werden soll.736 Auch wenn der durchzuführende Test der Fairness komplexer ist als die Angemessenheitsprüfung nach dem UCTA 1977, werden wohl
vergleichbare Ergebnisse erzielt.737 Folglich ist eine weiterführende Erörterung entbehrlich.
d) Ergebnis
Insgesamt zeigt sich, dass die Verwendung eines disclaimer unzulässig ist. Gleiches
gilt für einen Ausschluss der Haftung aus professional negligence zugunsten der
Gesellschafter, der mit der Haftungsübernahme durch die LLP verbunden ist. Eine
gerichtliche Entscheidung liegt bisher nicht vor. Denkbar ist, dass sich die Alternative einer Beschränkung der Haftung der LLP-Gesellschafter auf den Versicherungsbetrag vor Gericht und auch bei den Mandanten durchsetzen könnte.
F. Zusammenfassung
Die Schaffung der LLP hat den englischen solicitors eine neue Möglichkeit zur
Kooperation eröffnet. Es handelt sich um eine Rechtsformalternative zu den traditionellen englischen Gesellschaften, insbesondere zu Ltd und partnership. Die LLP ist
speziell für die freien Berufe konzipiert worden. Für diese professionals ist die LLP
von besonderem Interesse, da sie die Flexibilität der inneren Verfassung einer partnership mit der Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der LLP als juristische
Person verbindet. Den solicitors ist die Kooperation in der LLP gestattet. Allerdings
geht der Zusammenschluss in der LLP nicht mit einem Haftungsfreibrief einher. Die
einzelnen solicitors haften gegenüber den Mandanten der LLP regelmäßig neben der
736 Unfair Terms in Consumer Contracts Regulations 1999, Schedule 2, Ziff. 1 (b); vgl.
Whittaker/Machell, S. 186.
737 Whittaker/Machell, S. 185; auch Clerk/Lindsell, Rdnr. 10-017 meint, es könne sein, dass kein
zusätzlicher Schutz gewährt wird.
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LLP persönlich für ihre beruflichen Fehler nach den Grundsätzen der professional
negligence bzw. professional liability. Insgesamt hat die Erörterung der Nutzung der
LLP durch englische solicitors in ihrem Heimatland hilfreiche Einblicke in das Wesen dieser Gesellschaftsform gestattet.
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References
Zusammenfassung
Die englische Limited Liability Partnership (LLP) kann für in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte eine attraktive Alternative sein. Die Arbeit untersucht die in der Praxis für solche Anwalts-LLPs relevanten berufs-, haftungs-, gesellschafts- und registerrechtlichen Fragen aus internationalprivatrechtlicher und europarechtlicher Perspektive und vergleicht funktional die LLP mit Partnerschaft und GmbH. Insbesondere erörtert die Autorin die Haftung der LLP-Gesellschafter für Berufsfehler sowie die Frage, welche Normen der BRAO Anwendung finden. Die kollisionsrechtlichen Methoden der Substitution und der Anpassung werden diskutiert. De lege ferenda wird eine Neuregelung für das Kollisionsrecht vorgeschlagen.