38
umfassen, wird sowohl auf die bisherige Rechtslage als auch auf die durch europarechtliche Entwicklungen hervorgerufenen Neuerungen eingegangen. Dadurch wird
eine Analyse des kollisionsrechtlichen Systems unter Berücksichtigung punktueller
gesetzgeberischer Interventionen ermöglicht. Auch mit Blick auf die Praxis wird
eine kontinuierliche Erfassung der Problematik gewährleistet.
B. Zielsetzung
Ziel dieser Arbeit ist es, den Export der LLP als neue englische Rechtsform durch
deutsche Rechtsanwälte zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung in Deutschland unter Begründung eines deutschen Verwaltungssitzes insbesondere im Hinblick
auf die Frage der Anwaltshaftung für fahrlässig verursachte Vermögensschäden zu
untersuchen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der besonderen Problematik der Anwaltshaftung. Daneben werden die wesentlichen kollisions- und europarechtlichen Grundvoraussetzungen einer Integration der englischen Anwalts-LLP
in die deutsche Rechtsordnung, mithin die registerrechtliche und die berufsrechtliche
Erfassung sowie die Postulationsfähigkeit, eingehend untersucht.
Aus kollisionsrechtlicher Perspektive soll untersucht werden, welches Recht zur
Anwendung berufen ist. Auf Tatbestandsebene soll die Erfassung der LLP durch das
deutsche Recht durch die Methode der Substitution diskutiert werden. Die durch in
Deutschland tätige Rechtsanwälte zur Rechtsberatung in Deutschland niedergelassene LLP soll im Einzelnen mit den deutschen Rechtsformen Partnerschaft und GmbH
verglichen werden, um daraus Schlüsse für die Behandlung der Anwalts-LLP zu
ziehen. Insgesamt sollen die europarechtlichen Vorgaben für die Anwendung deutschen Rechts Berücksichtigung finden.
Ferner soll de lege lata hinsichtlich des mit dem Export der Anwalts-LLP durch
das allgemeine kollisionsrechtliche Verweisungssystem ausgelösten Wegbrechens
der Haftung des LLP-Gesellschafters nach den englischen Grundsätzen der professional negligence eine Korrektur dieses transnationalen Haftungswegfalls durch
das spezielle Rechtsinstitut der Anpassung auch im Hinblick auf die europarechtliche Zulässigkeit untersucht werden.27 Darüber hinaus soll ein Vorschlag für eine
neue europäische Kollisionsnorm zur Problemlösung de lege ferenda entwickelt
werden.
C. Gang der Untersuchung
Um eine stringente Analyse zu gewährleisten, erfolgt eine Aufteilung dieser Arbeit
in vier Teile. Der erste Teil ist der Erörterung der Gründung der englischen Anwalts-
LLP in ihrem Heimatland und der Rechtslage nach dem materiellen englischen
27 Siehe die Diskussion unten Teil 3 C, D.
39
Recht gewidmet. Zunächst wird die Einführung und Struktur der LLP als neue, speziell für Freiberufler konzipierte Rechtsform, die eine eigenständige Alternative zu
den im bisher traditionell zweigeteilten Gesellschaftsrecht verankerten Gesellschaftsformen bietet, vorgestellt. Ferner wird der Fokus der Untersuchung auf dem
englischen Konzept der professional negligence (Berufshaftung) und den möglichen
Konsequenzen der Gründung einer Anwalts-LLP für die persönliche Haftung des
verantwortlichen Gesellschafters für berufliche Fehler liegen. Durch diese Untersuchung wird herausgearbeitet, dass die anwaltlichen Gesellschafter neben der LLP für
ihre beruflichen Fehler nach den deliktsrechtlichen Grundsätzen der professional
negligence haften.
Im zweiten Teil wird der in dieser Arbeit schwerpunktmäßig zu behandelnde Export der englischen LLP als Rechtsberatungsgesellschaft nach Deutschland durch in
Deutschland tätige Rechtsanwälte zum Zwecke der Rechtsberatung untersucht. Es
wird diskutiert, wie die Integration dieser Gesellschaft in die deutsche Rechtsordnung zu erreichen ist. Zunächst sind die europarechtlichen Rahmenbedingungen
unter Berücksichtigung der besonderen Problematik von Scheinauslandsgesellschaften in der EU und der neueren EuGH- Rechtsprechung darzulegen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind von elementarer Bedeutung für die darauf basierende
Erörterung der register- und berufsrechtlichen Erfassung der Anwalts-LLP.
Insbesondere wird untersucht, inwieweit die LLP vom als lex fori anwendbaren
deutschen Registerrecht tatbestandlich erfasst wird. Dabei soll die Methode der
Substitution herangezogen werden, um zu ermitteln, ob eine Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister zu erfolgen hat und basierend auf einem detaillierten funktionalen Vergleich der LLP mit GmbH und Partnerschaft die Frage der Partnerschaftsäquivalenz der Anwalts-LLP diskutiert werden. Ferner wird die Frage
erörtert, inwieweit deutsches Berufsrecht auf die LLP Anwendung findet und ob das
RBerG bzw. das RDG Anwendung finden. Insbesondere die Erforderlichkeit einer
Zulassung nach §§ 59 c ff. BRAO wird diskutiert. Ferner wird zur Postulationsfähigkeit der Anwalts-LLP Stellung genommen. Im Rahmen dieser Erörterungen wird
auf die europarechtliche Zulässigkeit der Vorgehensweise eingegangen werden.
Im dritten Teil werden die Anwaltshaftung und die Angleichung bzw. Anpassung
diskutiert. Die Untersuchung wird zeigen, dass die Haftung des anwaltlichen Gesellschafters für berufliche Fehler nach englischem Recht infolge des herkömmlichen
Verweisungssystems wegfällt. Auch die Partnerschaftsgesellschaft als der Anwalts-
LLP vergleichbare Gesellschaft weist in vergleichbarer Weise eine Handelndenhaftung für berufliche Fehler auf. Werden verschiedene Rechtsordnungen nebeneinander zur Anwendung auf einen einheitlichen Sachverhalt berufen, kann möglicherweise bei Auftreten von Wertungswidersprüchen eine Korrektur des sachrechtlichen
Ergebnisses durch die spezielle Methode der Anpassung erfolgen. In der Literatur
40
werden mittlerweile diametral entgegengesetzte Ansätze zum Vorliegen einer Anpassungslage aufgrund der haftungsrechtlichen Besserstellung der LLP vertreten.28
Daher wird erörtert, ob und durch welche Anpassungsmethode eine Korrektur des
transnationalen Haftungsvorteils in Erwägung zu ziehen ist. Schließlich wird auf die
europarechtliche Zulässigkeit der Anpassung eingegangen.
Im vierten Teil ist ein Vorschlag für eine Problemlösung de lege ferenda zu entwickeln. Um aufzuzeigen, dass eine Neuregelung systembedingt erforderlich und
rechtstechnisch möglich ist und um die Entwicklung der neuen Kollisionsnorm in
ein ausgebildetes System des internationalen Privatrechts einzubetten, wird zunächst
für das bisherige Kollisionsrecht ein hypothetischer Vorschlag einer Kollisionsnorm
entwickelt. Es wird aufgezeigt, dass de lege ferenda aufgrund der Rom II-
Verordnung nur eine Problemlösung auf europäischer Ebene in Betracht kommt. De
lege ferenda wird in Übertragung der gewonnenen Ergebnisse eine, den Vorteil der
gleichmäßigen Erfassung durch die Mitgliedstaaten bietende, europäische Kollisionsregel vorgeschlagen.
Im Anschluss an den vierten Teil werden die in dieser Arbeit gewonnenen Ergebnisse und entwickelten Thesen zusammenfassend dargestellt.
28 Eine Anpassungslage bejahend Henssler/Mansel, Festschr. f. Horn, S. 403, S. 413ff.; Henssler/Mansel, NJW 2007, 1393, 1396f.; eine Korrektur des Haftungsvorteils ablehnend Schnittker, S. 117ff.; Schnittker/Bank, Rdnr. 193ff.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die englische Limited Liability Partnership (LLP) kann für in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte eine attraktive Alternative sein. Die Arbeit untersucht die in der Praxis für solche Anwalts-LLPs relevanten berufs-, haftungs-, gesellschafts- und registerrechtlichen Fragen aus internationalprivatrechtlicher und europarechtlicher Perspektive und vergleicht funktional die LLP mit Partnerschaft und GmbH. Insbesondere erörtert die Autorin die Haftung der LLP-Gesellschafter für Berufsfehler sowie die Frage, welche Normen der BRAO Anwendung finden. Die kollisionsrechtlichen Methoden der Substitution und der Anpassung werden diskutiert. De lege ferenda wird eine Neuregelung für das Kollisionsrecht vorgeschlagen.