223
Auch die Anzahl von griechischen und italienischen Staatsangehörigen, die
abgeschoben worden sind, hat sich in den letzten Jahren verringert. Insbesondere
im Fall der Italiener zeigt sich deutlich die abnehmende Tendenz. Während im
Jahr 2002 noch 96 italienische Staatsangehörige abgeschoben wurden, gab es im
Jahr 2006 nur noch 20 solcher Fälle. Ähnliches gilt auch für griechische Staatsangehörige, auch wenn hier aufgrund der geringen Fallzahl die Abnahme nicht so
ins Gewicht fällt.
4.2.3 Regierungspräsidium Stuttgart: Ausweisungs- und
Abschiebungsstatistiken
Wie aufgeführt sind in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien die höheren
Ausländerbehörden. Während die unteren Verwaltungsbehörden als untere Ausländerbehörden die Ermessensausweisung verfügen – mit Ausnahme der Tatbestände gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG – erlassen die Regierungspräsidien die
Regel- und Zwingenden Ausweisungen. Dies beinhaltet insbesondere auch die
Ausweisung von straffälligen Ausländern, die sich auf richterliche Anordnung in
Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden bzw. befunden haben.510
Bei den Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart handelt es sich ausschließlich um Ausländer mit einem regulären Aufenthaltsstatus, d.h., es werden
hier weder Ausländer mit vorherigem Asyl (Duldungsstatus) noch solche mit illegalem Aufenthalt registriert.
510 Vgl. hierzu § 10 Abs. 1 und 2 AAZuVO.
224
4.2.3.1 Ausweisungen und Abschiebungen von Türken, Griechen und
Italienern durch das Regierungspräsidium Stuttgart
Abbildung 28:511
In allen drei Gruppen ist eine Abnahme der Ausweisungen zu verzeichnen. Dies
gilt auch für die Gesamtangaben innerhalb dieses Zeitraums. Während 465 Ausländer im Jahr 2004 und 408 Ausländer im Jahr 2005 ausgewiesen wurden, wurden im Jahr 2006 nur noch 363 Personen ausgewiesen.512
Die Auswirkung des erweiterten europarechtlichen Ausweisungsschutzes lässt
sich auch hier erkennen. Innerhalb des angegebenen Zeitraums halbierte sich die
Anzahl der tatsächlichen Ausweisungen von türkischen Staatsangehörigen. In
welchem Umfang die europarechtlichen Schutzbestimmungen Einfluss haben,
dokumentieren zudem die erfolglosen Ausweisungsverfügungen des Regierungspräsidiums Stuttgart. So führte das RP Stuttgart im Jahr 2006 in 231 Fällen ein
Ausweisungsverfahren gegen türkische Staatsangehörige durch, die jedoch im
Ergebnis nicht zu einer Ausweisung führten.513
511 Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart.
512 Ebd.
513 Ebd.
RP Stuttgart: Tatsächlich ausgewiesene Türken, Griechen und
Italiener (2004-2006)
66
7
16
47
1
7
32
4 4
0
10
20
30
40
50
60
70
Türken Griechen Italiener
2004 2005 2006
225
Auch bei den Griechen und Italienern ist eine Abnahme der Ausweisungen zu
verzeichnen, wobei diese bei den Italienern eindeutiger ausfällt.
Abbildung 29:514
Den mitgeteilten Abschiebungen des Regierungspräsidiums Stuttgart gehen Ausweisungsverfügungen voraus, die gegenüber den drei Personenkreisen ergingen.
Während bei der Gesamtangabe zu den Abschiebungszahlen keine bemerkenswerte Veränderung zu verzeichnen ist – 211 Fälle im Jahr 2004, 196 in 2005 und
214 in 2006 – lässt sich doch insgesamt eine eindeutige Abnahme der Abschiebezahlen bei den drei betrachteten Gruppen erkennen.515
Da es sich hier in der Regel516 um einen Personenkreis handelt, der sich in Strafhaft befindet, verdeutlichen die Zahlen zudem, dass Inhaftierte aus diesen drei
Gruppen in den Wirkungsbereich der ausgeweiteten europarechtlichen Schutzbe-
514 Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart.
515 Ebd.
516 Ebd. Ausnahmen stellen z.B. Einreisen vor Ablauf der Sperrfrist dar. So wurde im Jahr
2004 ein italienischer Staatsangehöriger, der zuvor abgeschoben wurde erneut aufgegriffen und abgeschoben.
RP Stuttgart: Abschiebungen von Türken, Griechen und
Italienern (2004-2006)
34
4
13
27
1
9
19
2
5
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Türken Griechen Italiener
2004 2005 2006
226
stimmung fallen. Resozialisierungsmaßnahmen und positive Sozialprognosen
nach der letzten Ausweisungsverfügung sind – wie dargestellt – seit den letzten
einschlägigen EuGH-Urteilen stärker zu beachten und zu bewerten.
4.2.3.2 Ausweisungen und Abschiebungen von Türken, Griechen und
Italienern durch die unteren Ausländerbehörden im
Regierungspräsidium Stuttgart
Abbildung 30:517
Insgesamt hat sich die Anzahl der ausgewiesenen Ausländer durch die unteren
Ausländerbehörden im Regierungsbezirk des Regierungspräsidiums Stuttgart
verringert. Im Jahr 2004 wurden 526 Ausweisungsverfügungen ausgesprochen,
im Jahr 2005 nur noch 326 und im darauf folgenden Jahr 311.518 Generell lässt
sich feststellen, dass bis auf die drei Ausweisungsverfügungen im Jahr 2004 gegenüber italienischen Staatsangehörigen keine weiteren Ermessensausweisungen
517 Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart.
518 Ebd.
Ausgewiesene Türken, Griechen und Italiener durch die
unteren AB beim RP Stuttgart (2004-2006)
46
0
3
20
0 0
23
0 0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Türken Griechen Italiener
2004 2005 2006
227
gegenüber Griechen und Italienern ergingen. Das heißt, die unteren Ausländerbehörden im Regierungsbezirk des Regierungspräsidiums Stuttgart weisen seit
dem Jahr 2004 offenbar generell keine Unionsbürger mehr aus.
Eine Halbierung der Ausweisungsverfügungen gegenüber türkischen Staatsangehörigen von Seiten der unteren Ausländerbehörden illustriert erneut, dass die europarechtlichen Ausweisungsbestimmungen assoziationsbegünstigte türkische
Staatsangehörige in ihren Schutzkreis aufnimmt.
Abbildung 31:519
Für den Zeitraum 2004 bis 2006 ist insgesamt eine Abnahme bei den Abschiebemaßnahmen zu verzeichnen. Während die unteren Ausländerbehörden im Jahr
2004 insgesamt noch 83 Ausländer und im Jahr 2005 nur 57 Ausländer nach vorhergegangener Ausweisungsverfügung abgeschoben haben, verringerte sich die
Anzahl dieser im Jahr 2006 auf 38 Personen.520 In der Regel handelt es sich hierbei um Personen, die einer zuvor ergangenen Ausreiseaufforderung durch die untere Ausländerbehörde nicht nachgekommen sind.
519 Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart.
520 Ebd.
Abgeschobene Türken, Griechen und Italiener durch die
unteren AB beim RP Stuttgart (2004-2006)
10
1
0
4
0
3
8
0
1
0
2
4
6
8
10
12
Türken Griechen Italiener
2004 2005 2006
228
Auch wenn die Angaben für beide Gruppen der Unionsbürger gering ausfallen,
so muss diese doch in Relation zu den Statistiken über die Ausweisungsverfügungen der unteren Ausländerbehörden gesetzt werden (Abbildung 28). Demnach haben sich bei den Italienern drei Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, der Ausreiseaufforderung widersetzt.
Bei den Türken sind vergleichbare Sachverhalte zu beobachten. Türkische
Staatsangehörige, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, widersetzten
sich allerdings relativ häufig der Ausreise. Grund hierfür ist die Kenntnis der
Betroffenen, dass sie bei einer Ausreise – auch nach Ablauf der Sperrfrist – nicht
ohne weiteres mehr nach Deutschland einreisen können.521
4.2.4 Ausweisungsstatistiken deutscher Großstädte
Im Folgenden werden die Ausweisungsstatistiken der Ausländerbehörden (AB)
deutscher Großstädte betrachtet, die über einen hohen Ausländeranteil verfügen.
4.2.4.1 Ausweisungsstatistik der Stadt Stuttgart
In Stuttgart leben rund 592.000 Menschen. Der Ausländeranteil beträgt mit etwa
130.000 Personen ca. 21,9 Prozent. Davon sind 22.538 Personen türkische,
14.669 griechische und 14.192 italienische Staatsangehörige. 522
521 Ebd.
522 Stadt Stuttgart (2006), Stuttgarter Bündnis für Integration – Grundlagen der Integrationspolitik in der Landeshauptstadt Stuttgart, S. 9; eigene Berechnungen.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Für straffällige Ausländer, die in Deutschland geboren oder im Kindesalter eingereist sind, stellt sich eine Ausweisung regelmäßig als „Doppelbestrafung“ dar. Auch die Verwurzelung im Bundesgebiet schützt nach nationalen Maßstäben hiervor nur begrenzt. Betrachtet man das sozioökonomische Profil der Ausgewiesenen, so zeigt sich, dass diese fast ausnahmslos der sog. Unterschicht angehören. Bildungsarmut, Arbeits- und Perspektivlosigkeit sowie der damit einhergehende unsichere Aufenthaltsstatus bestimmen ihr Leben. Im Gegensatz zum bisherigen nationalen Ausländerrecht stellt der Europäische Ausweisungsschutz nun insbesondere für Unionsbürger und assoziationsbegünstigte türkische Staatsangehörige stärker auf faktische Bindungen in der „Heimat“ ab. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive ist nachweisbar, dass er hierdurch ausgesprochen effektiv wirkt und die Ausweisungszahlen in der Ausländerpraxis deutlich reduziert hat.