207
konnten bis auf wenige Fälle keinerlei Angaben erhalten werden. Auch zur Frage
nach den Wiederholungsfällen in Form illegaler Einreise von zuvor ausgewiesenen und abgeschobenen Betroffenen der untersuchten Gruppen konnten keine
Daten ermittelt werden.
4.2 Ausweisungsstatistiken
Im Folgenden werden aus diesen Gründen primär die wenigen erreichbaren Ausweisungsstatistiken analysiert. Die Angaben von Seiten des Ausländerzentralregisters geben zunächst die Ausweisungs- und Abschiebungszahlen für ganz
Deutschland wieder. Sodann werden die ermittelten Daten des baden-württembergischen Innenministeriums sowie des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart
und die einiger Großstädte dargestellt.
4.2.1 Das Ausländerzentralregister
Das Ausländerzentralregister (AZR) wird beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge geführt und vom Bundesverwaltungsamt betrieben. Im AZR werden
sämtliche Ausländer, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten,
erfasst. Gespeichert sind die Daten von allen Ausländern in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel haben oder hatten oder Asyl begehren, begehrt haben bzw.
anerkannte Asylbewerber sind. Dabei werden Grundpersonalien, Bearbeitungsvermerke (u.a. zuständige Ausländerbehörde und Aktenzeichen), Ausweisungen,
Abschiebungen, Zurückweisungen, Auflagen, Beschränkungen, Visa usw. gespeichert. Etwa 6.000 Partnerbehörden in Deutschland haben Zugriff auf die Datenbank, darunter u.a. alle Ausländerbehörden und die deutsche Polizei- und Zolldienststelle. Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Ausländerzentralregistergesetz (AZRG)
sind die Ausländerbehörden in Fällen von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen
(u.a. Ausweisung und Abschiebung) dazu verpflichtet, die Daten der Betroffenen
an das AZR weiterzuleiten. Alle bundesweiten Ausweisungs- und Abschiebungszahlen sind im AZR vermerkt.483
4.2.1.1 Ausweisungs- und Abschiebungszahlen
Das Ausländerzentralregister führt in seiner Ausweisungs- und Abschiebungsstatistik alle Staatsangehörigkeiten auf. Es wird nach zwei Ausreisepflichtigkeiten
unterschieden. Als Unterscheidungsmerkmal wird der Aufenthaltstitel herangezogen. Die erste Ausreisepflichtigkeit (»Ausweisung und/oder Abschiebung
ohne Duldung«) umfasst den Personenkreis, gegen den eine Ausweisung und/
483 Gemäß des Gesetzes über das Ausländerzentralregister in der Fassung vom 02.09.1994.
208
oder Abschiebung ergangen ist und der über einen Aufenthaltsstatus verfügte.
Hierbei handelte es sich ausschließlich um Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren. Somit kann davon ausgegangen werden, dass es sich um
Ausländer handelte, die über lange Aufenthaltszeiten in Deutschland verfügten.
Die zweite Ausreisepflichtigkeit (»Ausweisung und/oder Abschiebung mit Duldung«) umfasst den Personenkreis, der lediglich im Besitz einer Duldung war.
Nicht anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber stellen bei den Drittstaatern die
größte Gruppe in dieser Kategorie dar. Bei erfassten Unionsbürgern und einem
geringen Anteil türkischer Staatsangehöriger handelte es sich dagegen oftmals
um Personen mit langen Aufenthaltszeiten. So z.B. wenn bei diesen während der
Haftzeit die Aufenthaltserlaubnis abläuft und eine anstehende Abschiebung aus
unterschiedlichen Gründen nicht vollzogen werden kann. In solchen Fällen wird
auch diesem Personenkreis eine Duldung erteilt. Diese setzt die Abschiebungsandrohung jedoch nicht außer Kraft.
Die statistischen Angaben geben nicht die tatsächlichen Sachverhalte bzw. die ergangenen Ausweisungsverfügungen für das jeweilige Jahr wieder, sondern nur
solche zu einem bestimmten Stichtag. Folgende Ursachen sind auszumachen:
Ein Ausreisepflichtiger verlässt Deutschland ohne seine Ausreise den Behörden bekannt zu geben.
Ein Ausländer entzieht sich der Ausreise und ist flüchtig.
Die gemäß § 6 Abs. 1 AZRG zur Übermittlung verpflichteten Dienststellen melden die Ausreise bzw. den Vollzug der Ausreise in solchen Fällen nicht an das
Ausländerzentralregister. Deshalb findet hier keine Registrierung über die Ausreise bzw. den Vollzug der Ausreisepflicht des Ausländers statt. Dies bedeutet,
dass die Statistiken auch ausreisepflichtige Personen aufführen, die entweder
flüchtig sind oder Deutschland ohne Rückmeldung schon verlassen haben.
Im Jahr 2004 wurde eine Bereinigung des Ausländerzentralregisters durchgeführt. Dabei wurden beispielsweise Doppelzählungen durch verschiedene
Schreibweisen der Namen herausgefiltert sowie inzwischen Eingebürgerte, die in
der Statistik noch als Ausländer geführt wurden. Gleichzeitig wurden auch die
»Altfälle« im Bereich der Ausweisung und Abschiebung neu ermittelt. Durch die
Bereinigung wurde festgestellt, dass im Jahr 2005 die Anzahl der Ausländer mit
einem längerfristigen Aufenthaltstitel in Deutschland ca. 6,7 Millionen betrug
(Jahr 2003: 7,3 Millionen). Dies stellt einen Rückgang der Ausländerzahl von ca.
600.000 Personen bzw. von etwa 8% dar. Bei wie vielen Personen es sich um
»Altfälle« aus dem Bereich Ausweisung und Abschiebung handelt, ist nicht zu ermitteln.484 Auch wenn ein Vergleich der Zahlen aufgrund der Bereinigung mithin
nur bedingt möglich ist, so können doch die Statistiken den Umfang der Ausweisungs- und Abschiebungsmaßnahmen in Deutschland andeuten.
484 Angaben des Ausländerzentralregisters.
209
Im Folgenden werden nach einem Gesamtüberblick die Statistiken für Unionsbürger und Türken für die Jahre 2002 bis 2006 (außer 2004) aufgeführt.485 Gleichzeitig werden auch die Statistiken für die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten aufgeführt, die ab dem 01.05.2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Dies illustriert den europarechtlichen Ausweisungsschutz, den Unionsbürger genießen.
485 Die Ausweisungs- und Abschiebungsstatistiken für das Jahr 2004 konnten von Seiten des
Ausländerzentralregisters nicht zur Verfügung gestellt werden.
210
Abbildung 19:486
AZR Ausweisungs- und/oder Abschiebungsstatistiken 2002
486 Angaben des Ausländerzentralregisters.
Ausländerzentralregister
Jahr 2002
Herkunftsland Ausländer Ausreisepflichtig
St
aa
ts
an
ge
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rig
ke
it
In
sg
es
a
m
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Au
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Au
sw
ei
su
ng
u
nd
/o
de
r
Ab
sc
hi
eb
un
g
m
it
D
ul
du
ng
Insges
amt
Belgien 23.525 81 1 82
Dänemark 21.390 72 0 72
Finnland 15.827 43 3 46
Frankreich 112.392 440 16 456
Griechenland 359.361 1.113 21 1.134
Großbritannien 112.359 286 12 298
Irland 15.647 18 5 23
Italien 609.784 1.904 88 1.992
Luxemburg 6.589 23 0 23
Niederlande 115.215 418 8 426
Österreich 189.336 791 7 798
Portugal 131.435 212 23 235
Schweden 19.417 61 2 63
Spanien 127.465 584 6 590
1.859.742 6.046 192 6.238
Estland 4.019 199 28 227
Lettland 8.866 262 68 330
Litauen 12.635 1.036 120 1.156
Malta 366 1 1 2
Polen 317.603 12.413 1.170 13.583
Slowakei 18.327 626 48 674
Slowenien 20.550 79 54 133
Tschechien* 45.292 1.102 66 1.168
Ungarn 55.953 757 74 831EU
-B
ei
tri
tt
ab
d
em
0
1.
05
.2
00
4
Zypern 974 7 0 7
484.585 16.482 1.629 18.111
Bulgarien 42.419 3.677 170 3.847
EU
-B
ei
tri
tt
1.
1.
20
07
Rumänien 88.679 8.695 931 9.626
Türkei 1.912.169 30.064 15.032 45.096
Ausländer
insgesamt in
der BRD
7.335.592 236.622 226.547 463.169
*Summe der AZR Angaben "Tschechische Republik und Tschechoslowakei
211
Abbildung 20:487
AZR Ausweisungs- und/oder Abschiebungsstatistiken 2003
487 Angaben des Ausländerzentralregisters.
Ausländerzentralregister
Jahr 2003
Herkunftsland Ausländer Ausreisepflichtig
St
aa
ts
an
ge
hö
rig
ke
it
In
sg
es
a
m
t
Au
sw
ei
su
ng
u
nd
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Ab
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Au
sw
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su
ng
u
nd
/o
de
r
Ab
sc
hi
eb
un
g
m
it
D
ul
du
ng
Insges
amt
Belgien 23.649 86 1 87
Dänemark 21.568 77 0 77
Finnland 15.748 38 2 40
Frankreich 113.023 455 14 469
Griechenland 354.630 1.069 20 1.089
Großbritannien 111.304 277 14 291
Irland 15.478 19 6 25
Italien 601.258 1.876 77 1.953
Luxemburg 6.904 22 0 22
Niederlande 118.680 449 10 459
Österreich 189.466 764 8 772
Portugal 130.623 221 17 238
Schweden 19.404 61 2 63
Spanien 125.977 581 4 585
1.847.712 5.995 175 6.170
Estland 4.220 198 28 226
Lettland 9.341 292 81 373
Litauen 13.985 1.200 138 1.338
Malta 352 1 0 1
Polen 326.882 12.318 1.163 13.481
Slowakei 19.567 654 67 721
Slowenien 21.795 84 47 131
Tschechien* 45.192 995 61 1.056
Ungarn 54.714 745 76 821EU
-B
ei
tri
tt
ab
d
em
0
1.
05
.2
00
4
Zypern 956 8 1 9
497.004 16.495 1.662 18.157
Bulgarien 44.300 3.474 225 3.699
EU
-B
ei
tri
tt
1.
1.
20
07
Rumänien 89.104 8.048 901 8.949
Türkei 1.877.661 28.604 15.192 43.796
Ausländer
insgesamt in
der BRD
7.334.765 226.737 226.569 453.306
*Summe der AZR Angaben "Tschechische Republik und Tschechoslowakei
212
Abbildung 21:488
AZR Ausweisungs- und/oder Abschiebungsstatistiken 2005
488 Angaben des Ausländerzentralregisters.
Ausländerzentralregister
Jahr 2005
Herkunftsland Ausländer Ausreisepflichtig
St
aa
ts
an
ge
hö
rig
ke
it
In
sg
es
a
m
t
Au
sw
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Au
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ng
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de
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Ab
sc
hi
eb
un
g
m
it
D
ul
du
ng
Insges
amt
Belgien 22.172 43 1 44
Dänemark 18.352 28 0 28
Finnland 13.253 9 0 9
Frankreich 102.244 179 7 186
Griechenland 309.794 360 10 370
Großbritannien 94.998 91 6 97
Irland 10.040 7 2 9
Italien 540.810 726 31 757
Luxemburg 7.595 9 0 9
Niederlande 118.556 192 4 196
Österreich 174.812 220 2 222
Portugal 115.606 86 3 89
Schweden 16.671 30 1 31
Spanien 107.778 179 2 181
1.652.681 2.159 69 2.228
Estland 3.907 51 6 57
Lettland 9.477 84 11 95
Litauen 17.357 279 41 320
Malta 360 0 0 0
Polen 326.596 1.416 77 1.493
Slowakei 21.685 176 9 185
Slowenien 21.195 39 18 57
Tschechien* 39.839 149 8 157
Ungarn 49.472 118 9 127EU
-B
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em
0
1.
05
.2
00
4
Zypern 832 0 0 0
490.720 2.312 179 2.491
Bulgarien 39.153 1.845 89 1.934
EU
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tri
tt
1.
1.
20
07
Rumänien 73.043 3.449 189 3.638
Türkei 1.764.041 14.145 9.695 23.840
Ausländer
insgesamt in
der BRD
6.755.821 104.606 142.394 247.000
*Summe der AZR Angaben "Tschechische Republik und Tschechoslowakei
213
Abbildung 22:489
AZR Ausweisungs- und/oder Abschiebungsstatistiken 2006
489 Angaben des Ausländerzentralregisters.
Ausländerzentralregister
Jahr 2006
Herkunftsland Ausländer Ausreisepflichtig
St
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ts
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ge
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ke
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In
sg
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de
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Ab
sc
hi
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m
it
D
ul
du
ng
Insges
amt
Belgien 22.365 46 1 47
Dänemark 18.502 25 1 26
Finnland 13.175 7 0 7
Frankreich 104.085 157 8 165
Griechenland 303.761 319 9 328
Großbritannien 95.356 90 3 93
Irland 10.093 5 2 7
Italien 534.657 652 25 677
Luxemburg 8.643 7 0 7
Niederlande 123.466 208 4 212
Österreich 175.653 205 2 207
Portugal 115.028 78 1 79
Schweden 16.919 25 0 25
Spanien 106.819 169 1 170
1.648.522 1.993 57 2.050
Estland 3.970 45 2 47
Lettland 9.775 62 11 73
Litauen 19.030 241 26 267
Malta 379 0 0 0
Polen 361.696 1.052 49 1.101
Slowakei 23.835 156 10 166
Slowenien 21.109 22 6 28
Tschechien* 40.705 107 6 113
Ungarn 52.347 88 6 94EU
-B
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ab
d
em
0
1.
05
.2
00
4
Zypern 846 0 0 0
533.692 1.773 116 1.889
Bulgarien 39.053 1.435 68 1.503
EU
-B
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tri
tt
1.
1.
20
07
Rumänien 73.353 2.631 164 2.795
Türkei 1.738.831 10.486 9.039 19.525
Ausländer
insgesamt in
der BRD
6.751.019 81.380 134.534 215.914
*Summe der AZR Angaben "Tschechische Republik und Tschechoslowakei
214
Generell lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Personen, die ausreisepflichtig
waren, abgenommen hat. Während im Jahr 2002 insgesamt 463.169 Ausländer
(von 7.335.563 Ausländern) als ausreisepflichtig registriert waren, so sank diese
Zahl im Jahr 2006 auf 215.914 Personen (bei einer Gesamtzahl von 6.751.019
Ausländern). Auffallend ist, dass sich die Gesamtanzahl der Ausländer nach der
Bereinigung um etwa acht Prozent verringerte, die Anzahl aller Ausreispflichtigen sich insgesamt jedoch halbierte. Gründe hierfür dürften primär darin zu sehen
sein, dass innerhalb der »Altfälle« eine große Anzahl von Ausreisepflichtigen
vorhanden war. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass verstärkte Abschiebungsmaßnahmen hierfür ausschlaggebend sind.490
Bei einer differenzierten Betrachtung zeigt sich, dass ein enormer Rückgang im
Bereich der Ausreisepflichtigen mit einem Aufenthaltsstatus ohne Duldung zu
verzeichnen ist. So nahmen die Zahlen zwischen dem Jahr 2002 und 2005 um
mehr als die Hälfte ab. Inwiefern auch hier die Bereinigung ausschlaggebend ist,
kann nicht eindeutig ermittelt werden. Jedoch zeigt der Vergleich innerhalb dieser
Gruppe zwischen dem Jahr 2005 und 2006 einen zusätzlichen Rückgang der Zahlen um mehr als 20%.491
Ähnliche Tendenzen sind bei Ausländern mit einem Duldungsstatus für den Zeitraum 2002-2006 zu verzeichnen. Auch hier ist ein enormer Rückgang bzw. eine
Abnahme der Zahlen zu beobachten. Lediglich für den Zeitraum 2005 bis 2006
ist kein vergleichbarer Rückgang festzustellen.
Dies verdeutlicht, dass vor allem nach der Bereinigung des Ausländerzentralregisters ein zusätzlicher Rückgang der Ausreisepflichtigen innerhalb der Gruppe
der Ausländer mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland zu beobachten ist.
Im weiteren Verlauf wird aufgrund der in dieser Arbeit gewählten Forschungsperspektive insbesondere die Gruppe der Unionsbürger sowie die der türkischen
Staatsangehörigen näher betrachtet.
490 Angaben des Ausländerzentralregisters.
491 Ebd; eigene Berechnungen.
215
4.2.1.2 AZR: Ausweisungs- und/oder Abschiebungsstatistiken zu
Unionsbürgern
Abbildung 23:492
Auffallend ist, dass für alle drei Gruppen innerhalb des Zeitraums 2002 bis 2003
sehr geringe Veränderungen feststellbar sind. Während bei den Griechen und Italienern eine Abnahme zu verzeichnen ist, bleibt die Anzahl bei den Angehörigen
der zum damaligen Zeitpunkt zehn zukünftigen EU-Beitrittsstaaten nahezu unverändert. Nach dem Bereinigungsjahr und dem Beitrittsjahr der neuen zehn EU-
Mitgliedstaaten ergeben sich enorme Rückgänge bei allen drei Gruppen. Inwiefern der Rückgang der Zahlen auf die Bereinigung des AZR zurückzuführen ist,
bleibt offen. Jedoch zeigt der weitere Verlauf der Angaben für den Zeitraum 2005
bis 2006 eine generelle Abnahme der Zahlen.
Bei den Griechen lässt sich ein Rückgang von ca.11% und bei den Italienern von
ca.10% beobachten.493 Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist mit Sicherheit
der europarechtliche Ausweisungsschutz, der auf das dargestellte EuGH-Urteil
492 Angaben des Ausländerzentralregisters.
493 Ebd; eigene Berechnungen.
Ausweisung und/oder Abschiebung von Unionsbürgern ohne
Duldungsstatus (2002-2006)
16.482 16.495
1.113 1.069 319360
1.904 1.876
652726
2.312 1.773
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
2002 2003 2005 2006
Griechen Italiener EU-10
216
vom 29.04.2004 in den Fällen Orfanopoulos & Oliveri zurückzuführen ist, wodurch die Ausweisung von Unionsbürgern deutlich erschwert wurde.
Der enorme Rückgang der Zahlen bei den Angehörigen der zehn neuen EU-
Beitrittsstaaten zwischen den Jahren 2003 und 2005 ist neben der Registerbereinigung auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass mit der Unionsbürgerschaft
ein anderer Aufenthaltsstatus einhergeht, der diesen verfestigt. Auch hier ist für
den weiteren Rückgang der Zahlen von 2005 bis 2006 – Rückgang um etwa 23%
von 2.312 auf 1.773 Personen – der ausgeweitete europarechtliche Ausweisungsschutz ausschlaggebend.
Innerhalb der Angehörigen der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten stellen die polnischen Staatsangehörigen die größte Gruppe dar.
Abbildung 24:494
Auch hier zeigt sich erneut, inwiefern sich die europarechtlichen Ausweisungsschutzbestimmungen auswirken. Signifikant ist zudem der Rückgang zwischen
den Jahren 2005 und 2006 um ca. 26 Prozent.495 Jedoch bleiben die Ausweisungsund/oder Abschiebungszahlen bei polnischen Staatsangehörigen auf einem rela-
494 Angaben des Ausländerzentralregisters.
495 Ebd; eigene Berechnungen.
Ausweisung und/oder Abschiebung von polnischen
Staatsangehörigen ohne Duldungsstatus
(2002-2006)
12.413 12.318
1.416 1.052
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2002 2003 2005 2006
217
tiv hohen Niveau. Von 361.696 polnischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2006
in Deutschland lebten, waren 1.052 Personen mit langen Aufenthaltszeiten ausreisepflichtig.
4.2.1.3 AZR: Ausweisungs- und/oder Abschiebungsstatistiken zu türkischen
Staatsangehörigen
Generell lässt sich feststellen, dass türkische Staatsangehörige mit langen Aufenthaltszeiten in Deutschland weitaus häufiger von Ausweisungen und Abschiebungen betroffen sind als Unionsbürger. Ein Vergleich beider Gruppen für das
Jahr 2003 verdeutlicht dies (Abbildung 20). Während 1.847.712 Unionsbürger in
Deutschland lebten und 5.995 dieser Personen mit langen Aufenthaltszeiten zur
Ausreisepflicht registriert waren, so betrug die Anzahl der Ausreisepflichtigen
türkischen Staatsangehörigen mit langen Aufenthaltszeiten 28.604 bei einer Gesamtzahl von 1.877.661 türkischen Staatsangehörigen. Diese Diskrepanz ist auch
nach der Registerbereinigung für das Jahr 2006 feststellbar (Abbildung 22). Während 2.182.214 Unionsbürger in Deutschland registriert und davon 3.766 Personen ausreisepflichtig waren496, mussten von 1.738.831 türkischen Staatsangehörigen 10.486 Personen mit langen Aufenthaltszeiten Deutschland verlassen.
496 Angaben des Ausländerzentralregisters; eigene Berechnungen.
218
Abbildung 25:497
Im Jahr 2003 waren in Deutschland insgesamt 43.796 türkische Staatsangehörige
zur Ausreispflicht registriert, davon 15.192 Personen mit einem Duldungsstatus
und 28.604 Personen mit langen Aufenthaltszeiten. Auffallend ist, dass die Angaben für die Vorjahre nahezu gleich hoch sind. So waren für diesen Zeitraum
(Jahre 1999 bis 2003) jedes Jahr ca. 28.000 bis 31.000 türkische Staatsangehörige
mit langen Aufenthaltszeiten als ausreisepflichtig registriert. Die Angaben für
türkische Staatsangehörige mit einem Duldungsstatus betrugen für die jeweiligen
Jahre etwa 14.000 bis 15.000. Letztgenannte ergeben sich zu einem Großteil aus
nicht anerkannten Asylfällen, die aus diesem Grund zur Ausreise verpflichtet
sind.498
Auch bei den türkischen Staatsangehörigen ergibt sich nach dem AZR-Bereinigungsjahr ein ähnliches Bild wie bei den Unionsbürgern. Die Anzahl der türkischen Staatsangehörigen mit langen Aufenthaltszeiten, die als ausreisepflichtig
registriert waren, sank von 28.604 Personen (Jahr 2003) auf 14.145 Personen. Inwiefern hier der Anteil der »Altfälle« ausschlaggebend für die Abnahme ist,
bleibt offen. Deutlich ist jedoch, dass zwischen dem Jahr 2005 und 2006 die Anzahl der ausreisepflichtigen türkischen Staatsbürger mit langen Aufenthaltszeiten
497 Ebd.
498 Angaben des Ausländerzentralregisters.
Ausweisung und/oder Abschiebung von türkischen
Staatsangehörigen ohne Duldungsstatus (2002-2006)
30.064
28.604
10.486
1.
11
3
1.
06
9
31
91.
90
4
1.
87
6
65
2
16.482 16.495
14.145
36
0
72
6 2.
31
2
1.
77
3
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
2002 2003 2005 2006
Türken Griechen Italiener EU-10
219
von 14.145 auf 10.486 Personen sank und somit eine Abnahme von ca. 26% festzustellen ist.499 Der Grund für den Rückgang stellt auch insoweit mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit der europarechtliche Ausweisungsschutz dar, der
insbesondere durch die Rechtsprechungen des EuGH in den Fällen Orfanopoulos
& Oliveri sowie Çetinkaya assoziationsbegünstigten türkischen Staatsangehörigen erwuchs.
Mit der Bereinigung des AZR wurden die Daten über die ausreisepflichtigen Unionsbürger und türkischen Staatsangehörige neu ermittelt. In beiden Gruppen ergaben sich Zahlen, die erheblich unter den Vorjahresangaben lagen.
Signifikant ist, dass bei beiden Gruppen für den weiteren Verlauf deutliche Abnahmen zu verzeichnen sind. Dies insbesondere bei assoziationsbegünstigten türkischen Staatsangehörigen, die durch den erweiterten europarechtlichen Ausweisungsschutz begünstigt werden. Das zeigt zudem, inwiefern ARB-Türken von
Ausweisungs- und Abschiebungsmaßnahmen betroffen sind. Feste Beschäftigungsverhältnisse führen zu einer Assoziationsbegünstigung, die eine Ausweisung zusätzlich erschweren. Nicht zuletzt kann vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des EuGH davon ausgegangen werden, dass sich die Ausweisungsund Abschiebungszahlen bei assoziationsbegünstigten türkischen Staatsangehörigen in Zukunft weiter verringern werden.
4.2.2 Innenministerium Baden Württemberg: Ausweisungs- und
Abschiebungsstatistiken
Die Ausweisungs- und Abschiebungsstatistik des Innenministeriums (IM) von
Baden-Württemberg setzt sich aus den Statistiken der vier Regierungspräsidien
in Baden-Württemberg zusammen. Die Statistik des Innenministeriums unterscheidet im Bereich der Abschiebungen zusätzlich nach den Kategorien »Asyl«
und »Sonstige«. Bei der Anzahl der Personen in der Kategorie »Abschiebungen-
Asyl« handelt es sich um Personen mit nicht anerkanntem Asylbegehren. In der
Kategorie »Abschiebungen-Sonstige« sind Ausländer mit den unterschiedlichsten Aufenthaltstiteln vorhanden, die sich der Ausreisepflicht widersetzt haben
bzw. ihr nicht nachgekommen sind. Neben Ausländern mit langen Aufenthaltszeiten, die aus der Strafhaft abgeschoben wurden oder sich der Ausreisepflicht
widersetzt haben und aufgegriffen wurden, stellen hier auch Flüchtlinge eine
große Gruppe dar. So werden etwa Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien
aufgelistet, die abgeschoben worden sind. Diese erhielten nach der Einreise einen
Duldungsstatus und beantragten deshalb kein Asyl. Ähnliches galt für Kosovaren. Das »gentleman agreement« sah vor, diesen ein Aufnahmekontingent bereitzustellen. Im Gegenzug sollte von Asylanträgen abgesehen werden.
499 Ebd; eigene Berechnungen.
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References
Zusammenfassung
Für straffällige Ausländer, die in Deutschland geboren oder im Kindesalter eingereist sind, stellt sich eine Ausweisung regelmäßig als „Doppelbestrafung“ dar. Auch die Verwurzelung im Bundesgebiet schützt nach nationalen Maßstäben hiervor nur begrenzt. Betrachtet man das sozioökonomische Profil der Ausgewiesenen, so zeigt sich, dass diese fast ausnahmslos der sog. Unterschicht angehören. Bildungsarmut, Arbeits- und Perspektivlosigkeit sowie der damit einhergehende unsichere Aufenthaltsstatus bestimmen ihr Leben. Im Gegensatz zum bisherigen nationalen Ausländerrecht stellt der Europäische Ausweisungsschutz nun insbesondere für Unionsbürger und assoziationsbegünstigte türkische Staatsangehörige stärker auf faktische Bindungen in der „Heimat“ ab. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive ist nachweisbar, dass er hierdurch ausgesprochen effektiv wirkt und die Ausweisungszahlen in der Ausländerpraxis deutlich reduziert hat.