74
Unter den straffälligen Unionsbürgern stellen die Italiener und Polen die beiden
größten in Deutschland lebenden Volksgruppen dar. Im Jahr 2005 waren etwa
15,2% der hier lebenden Unionsbürger Polen122, stellten jedoch ca. 29,1% aller
tatverdächtigen Unionsbürger dar, gegen die ermittelt wurde.123 Ein umgekehrtes
Verhältnis war bei den Italienern und Griechen zu beobachten. Der Anteil der Italiener an den hier lebenden Unionsbürgern betrug im Jahr 2005 etwa 25,2%124, jedoch stellten sie ca. 20,9% aller tatverdächtigen Unionsbürger dar. Der Anteil der
Griechen an den hier lebenden Unionsbürgern betrug 14,4%125, jedoch stellten sie
nur ca. 8,2% aller tatverdächtigen Unionsbürger dar.
2.6 Kriminalitätstheorien: Erklärungsansätze zur Ausländerkriminalität
Die Kriminalsoziologie ist durch eine Vielzahl von Theorien gekennzeichnet. Die
meisten dieser Theorien beziehen sich auf sozialwissenschaftliche Erklärungsansätze für das Entstehen von Kriminalität. Daneben sind auch Erklärungsmodelle
aus den Bereichen der Medizin und Biologie vorzufinden. Zur Systematisierung
dieser unterschiedlichen Erklärungsansätze lässt sich ein grobes Raster erstellen.
2.6.1 Systematische Einordnung von Kriminalitätstheorien
Hilfreich erscheint ein Koordinatensystem mit zwei Achsen. Die erste Achse
stellt an einem Ende diejenigen Theorien dar, welche die Kriminalität als objektive Gegebenheit ansehen (Ätiologische Ansätze). Dem können diejenigen Theorien entgegengesetzt werden, die Kriminalität als Ergebnis einer Zuschreibung
durch Strafverfolgung betrachten (Labeling-Ansätze).
122 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2006), Migration, Asyl und Integration;
14. Aufl., Nürnberg, S. 82; eigene Berechnungen.
123 Die hohe Anzahl der polnischen Tatverdächtigen ist wahrscheinlich auf Verstöße gegen
das Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU zurückzuführen. Mit dem Beitritt der zehn neuen EU-Staaten hat die Bundesrepublik gegenüber Polen
Übergangsregelungen festgesetzt, die die Einreise und den Aufenthalt polnischer Staatsangehöriger zunächst regelmäßig nur befristet genehmigt.
124 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2006), Migration, Asyl und Integration;
14. Aufl., Nürnberg, S. 82; eigene Berechnungen.
125 Vgl. ebenda; eigene Berechnungen.
75
Abbildung 17:126
Die zweite Achse unterscheidet zwischen personenbezogenen theoretischen Erklärungen (Mikro-Ansätze) sowie gesellschaftsbezogenen kriminologischen
Theorien (Makro-Ansätze).127
2.6.1.1 Ätiologisch-individualisierende Erklärungsansätze
Zu diesen Erklärungsansätzen gehören alle medizinischen und biologischen Kriminalitätstheorien. Gemein ist ihnen, dass sie die Ursache für kriminelles Verhalten an der defizitären Persönlichkeit des Kriminellen festmachen. Straffälliges
Verhalten wird als persönliche Inkompetenz bewertet, die durch biologisch-medizinische Ursachen verursacht wird. Die biologischen Erklärungstheorien sind
mithin dadurch charakterisiert, dass sie devianten Individuen eine genetische
Disposition zuschreiben. Demnach wird die Behauptung aufgestellt, dass »kriminelle Erbanlagen« zu einer abnormen Persönlichkeit führen und auf diese Weise
kriminelles Verhalten hervorrufen (so z.B. die Psychopathie-Lehre).128
126 Albrecht, Peter-Alexis (1999), Kriminologie: Ein Studienbuch, München, S. 31.
127 Ebd.
128 Vgl. ebenda, S. 34. Auch durch die Zwillingsforschung wurde der Versuch unternommen,
kriminelles Verhalten durch Erbanlagen nachzuweisen. Weiterhin wurde durch die Konstitutionsbiologie der Versuch unternommen, anhand der körperlichen und seelischen
Merkmale von Menschen die Tendenz zur Begehung spezifischer Delikte nachzuweisen.
Koordinaten zur Einordnung kriminologischer Theorien
(1)
(2)
(3)
(4)
Ätiologischer-
Ansatz
Individualzentrierte
Mikroansätze
Labeling -
Ansatz
Sozialstruktureller /
gesellschaftstheoretischer
Makroansatz
76
2.6.1.1.1 Kritik und Relevanz
Generell lässt sich feststellen, dass die ätiologisch-individualisierenden Ansätze
durch ihre einpolige Ausrichtung auf das kriminelle Individuum geprägt sind. Soziale Faktoren werden kaum beachtet.129 Die mannigfaltigen Interaktionen eines
Menschen mit seiner allgemeinen und subjektiv wahrgenommenen Umwelt werden wenig berücksichtigt. Soziostrukturelle und -kulturelle Aspekte werden als
Determinanten für deviantes Verhalten nicht in Betracht gezogen. Diese sind es
jedoch, die ein Individuum innerhalb einer Gesellschaft »prägen«, »formen« und
seine Position in ihr bestimmen. Aufgrund dieser Schwächen nehmen die ätiologisch-individualisierenden Ansätze in der Kriminologie keinen hohen Stellenwert ein.
2.6.1.2 Ätiologisch-sozialstrukturelle Ansätze
Diese Erklärungsansätze versuchen die Gesamtgesellschaft zur Kriminalitätserklärung heranzuziehen. Insbesondere werden hierbei die Gesellschaftsstrukturen
als relevante Ursachen für deviantes Verhalten postuliert. Diese können z.B. gesellschaftliche Ungleichheit oder Kulturkonflikte sein. Im Gegensatz zu den
ätiologisch-individualisierenden Ansätzen werden somit defizitäre Gesellschaftsstrukturen als Ursachen für kriminelles Verhalten angesehen und nicht die
defizitäre Persönlichkeit des Individuums.130
2.6.1.2.1 Anomietheorie
Die Anomie bezeichnet einen Zustand der Norm- und Gesetzlosigkeit, die aus
dem Widerspruch von Sozial- und Wertstrukturen resultiert.131 Dieser Zustand
tritt ein, wenn die anerkannten gesellschaftlichen Ziele nicht über die vorgegebenen sozialstrukturellen Wege erreicht werden können. Daher wird zu illegitimen Mitteln oder deliquenten Verhaltensweisen gegriffen.132 Somit postuliert dieser Ansatz die unterschiedliche Kriminalitätsbelastung je nach sozialer Schicht.
129 Vgl. ebenda, S. 35.
130 Vgl. ebenda, S. 37.
131 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 125. Der Begriff der Anomie in den Sozialwissenschaften ist
auf den französischen Soziologen Emile Durkheim zurückzuführen (Theorie der strukturell-funktionalen Zusammenhänge), der die Regellosigkeit vor allem den Zeiten der gesellschaftlichen Umbrüche, wie Krieg, Industrialisierung und Urbanisierung zuordnete.
Robert K. Merton entwickelte diese später zu einer Kriminalitätstheorie.
132 Vgl. Kaiser, Günther (1993), Kriminologie: Eine Einführung in die Grundlagen, Heidelberg, S. 243.
77
» Das heißt, dass die unterschiedliche Kriminalitätsbelastung der sozialen Schichten mit der Diskrepanz zu tun haben könnte, die zwischen den von allen Schichten
verinnerlichten Ansprüchen der Ober- und Mittelschicht besteht (bzw. mit dem
Konsumdruck) und der chancenlosen Realität der Unterschichtsangehörigen, denen es an den soziokulturellen Mitteln mangelt, sich solche Ansprüche erfüllen zu
können (weil ihnen z.B. das Einkommen, die berufliche Stellung oder die politische Verfügungsmacht fehlen).« 133
Nach diesem Ansatz erscheint die Kriminalität von Unterschichtsangehörigen gewissermaßen als normale Reaktion objektiv benachteiligter Individuen in einer
Gesellschaft, in der zwar anerkannte gesellschaftliche Ziele (Reichtum, Erfolg)
als kulturelle Güter nachdrücklich vermittelt, jedoch die legitimen Mittel zur Erreichung dieser beträchtlichen Teilen der Gesellschaft gewissermaßen vorenthalten werden.134
Aus diesem Szenario werden fünf unterschiedliche Verhaltensmuster abgeleitet,
auf die die Betroffenen innerhalb der kulturellen Struktur (gesellschaftlich erstrebenswerte Ziele und legitime Wege zur Zielerreichung) ansprechen sollen.135
Konformität: Die (kulturellen bzw. gesellschaftlichen) Ziele werden
bejaht und mit legalen Mitteln verfolgt.
Ritualismus: Die Ziele werden »heruntergeschraubt«, jedoch die legalen
Mittel beibehalten.
Rückzug: Sowohl die Ziele als auch die (legalen) Mittel werden nicht
mehr verfolgt. Es findet eine Flucht in gesellschaftliche
Scheinwelten (Alkohol, Rauschgift, Sekte) statt.
Innovation: Die Ziele werden bejaht, jedoch mit illegalen Mitteln (Kriminalität) verfolgt.
Rebellion: Sowohl die gesellschaftlichen Ziele als auch deren Mittel
werden bekämpft.
Die Konformität gilt selbstredend als »normales« Verhaltensmuster. Die anderen
Verhaltensmuster werden als abweichendes Verhalten klassifiziert, das sich für
die Erklärung von Kriminalität heranziehen lässt.136
133 Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen, Heidelberg, S. 126.
134 Vgl. Albrecht, Peter-Alexis (1999), Kriminologie: Ein Studienbuch, München, S. 38.
135 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 126.
136 Vgl. Rebmann, Matthias (1998), Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Analyse der polizeilichen registrierten Kriminalität von 1986 bis 1995, Freiburg i. Br. 1998, S. 285.
78
2.6.1.2.2 Kritik und Relevanz
Die Anomietheorie ist von Bedeutung, wenn man ihr Erklärungsmodell zur Deutung unterschiedlicher gesellschaftlicher Erscheinungen heranzieht. Erweitert
man den Begriff der Norm- und Gesetzlosigkeit durch soziale Desintegration, so
lässt sich mit der Anomietheorie sowohl die Drogenkriminalität als auch der Kriminalitätsanstieg aufgrund der Umwälzungen etwa in Osteuropa zu Beginn der
neunziger Jahre deuten.
Die empirische Bewährung dieser Theorie ist jedoch fraglich. KAISER erwähnt
in diesem Zusammenhang, dass aufgrund der Annahme, anomische Zustände
würden nur in der Unterschicht auftreten, damit streng genommen auch nur Unterschichtkriminalität erklärt werden könne. Besonders das Postulat eines einheitlichen Werte- und Normensystems in der Unterschicht, das zwangsläufig die
Heterogenität dieser und der pluralistischen Gesellschaft im Allgemeinen verkennt, erscheint fraglich.137 In Bezug auf die Ausländerkriminalität vermag dieser
Ansatz die Ursachen für kriminelles Verhalten allenfalls partiell zu erklären. Gewisse Ansätze für Devianz bei ausländischen Kriminellen aus der Unterschicht
können zwar anhand der Anomietheorie nachvollzogen werden. Arbeitslosigkeit,
geringes Bildungsprofil und einhergehende Perspektivlosigkeit unter Ausländern
deuten auf sozialstrukturelle Benachteiligung hin und die damit eingeschränkte
Möglichkeit, mit legitimen Mitteln Wohlstand zu erreichen. Jedoch kann mit dieser Theorie die Devianz ausländischer Krimineller aus der Mittel- und Oberschicht nicht erklärt werden. Ferner ist festzustellen, dass die Anomietheorie
keine Bedingungen angeben kann, unter welchen Voraussetzungen bei zwei Personen mit denselben gesellschaftlichen Strukturen der eine sich abweichend, der
andere sich aber konform verhält.138 Daraus folgt, dass hiermit auch keine Bedingungen angegeben werden können, unter denen bestimmte Verhaltensmuster von
Seiten ausländischer Unterschichtangehöriger in den Vordergrund treten.139
2.6.1.2.3 Subkulturtheorie
Die Subkulturtheorie entstand durch die Erkenntnisse praktischer Sozialarbeit
mit jugendlichen Bandenmitgliedern im Chicago der Prohibitionszeit.140 Beobachtungen in den Slums und in jugendlichen Banden hatten gezeigt, dass das Le-
137 Vgl. Kaiser, Günther (1993), Kriminologie: Eine Einführung in die Grundlagen, Heidelberg, S. 244.
138 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 127. Die Lokalisierung der Bedingungen ist jedoch vor dem
Hintergrund der Kriminalitätsprävention wichtig.
139 Dies gilt in demselben Maße auch für deutsche Unterschichtsangehörige.
140 Vgl. Kunz, Karl-Ludwig (1994), Kriminologie: Eine Grundlegung, Bern, Stuttgart, Wien,
S. 138.
79
ben der Devianten nicht willkürlich und normlos abläuft und es nicht an jeglicher
sozialer Kontrolle mangelt.141 Hieraus entwickelte sich die so genannte Kriminalgeographie, die sich mit Zusammenhängen zwischen Städtebau und Kriminalität
befasst. Zentrale Feststellung dieses Wissenschaftszweigs ist, dass so genannte
»delinquency areas« innerhalb einer Kommune, Delinquenz begünstigen. Solche
»areas« sind durch hohe Delinquenzraten und ungünstige Sozialstrukturen charakterisiert, in denen die soziale Kontrolle (gesellschaftliche Bindungen, Familie) auf ein Minimum reduziert ist. Angenommen wird, dass nicht der Raum, sondern die sozialen Bedingungen, die in ihm entstanden sind, delinquentes Verhalten produzieren.142
COHEN formulierte die gewonnen Erkenntnisse zu einer Theorie. Danach stellen
Subkulturen eine kollektive Reaktion auf Anpassungsprobleme dar, die aus gesellschaftlich ungleichen Ausgangsbedingungen entstehen und für die die dominante Kultur keine befriedigenden Lösungen bereitstellt. Es besteht eine Kluft
zwischen den Normen- und Wertesystemen der Mittel- und Oberschicht und den
Möglichkeiten der Unterschicht, die entsprechenden Ziele selbst zu erreichen.
Das Resultat sind Statusfrustationen, dessen Kompensation durch den Zusammenschluss von jugendlichen Unterschichtsangehörigen zu einer Gruppe erreicht
wird.143 Innerhalb dieser bildet sich aufgrund der Interaktionsprozesse ein homogenes Normen- und Wertesystem, das von dem Normen- und Wertesystem der dominanten Kultur abweicht und somit deviantes Verhalten rechtfertigt.144 Die
Gründung eines eigenen Normen- und Wertesystems beruht auf dem drohenden
Verlust der Selbstachtung, das durch objektives Versagen entsteht. Dieses Gefühl
des Versagens wird von allen Gruppenmitgliedern geteilt, das dann jedoch durch
reziproke Verständigung und Beeinflussung gemeinsam bewältigt wird. Somit ist
die Statussuche innerhalb dieser Gruppen eine ausschlaggebende Bedingung, die
deviante Verhaltensmuster hervorruft.145
SYKES und MATZA modifizierten die Theorie von Cohen. Sie stellten fest, dass
eine Gegenüberstellung von dominanter Kultur und Subkultur und ihres deterministischen Einflusses auf das Verhalten anfechtbar ist bzw. eine rigide Trennung
zwischen diesen nicht besteht. Die Mehrzahl der delinquenten Jugendlichen, die
141 Vgl. Albrecht, Peter-Alexis (1999), Kriminologie: Ein Studienbuch, München, S. 39.
142 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 129 f.
143 Vgl. Kunz, Karl-Ludwig (1994), Kriminologie: Eine Grundlegung, Bern, Stuttgart, Wien,
S. 139.
144 Vgl. ebenda. Diese Erkenntnis orientiert sich an der Sozialisationstheorie, derzufolge kriminelles Verhalten während der Sozialisierung vermittelt werden kann. Die Sozialisationstheorie ist jedoch den ätiologisch-individualisierenden Ansätzen zuzuordnen, da die
wissenschaftliche Aufmerksamkeit bei der Person des Täters bleibt, wenngleich soziale
Faktoren der Kriminalitätsentstehung beachtet werden. Vgl. hierzu Albrecht, Peter-Alexis
(1999), Kriminologie: Ein Studienbuch, München, S. 35.
145 Vgl. ebenda, S. 39.
80
in Wohngegenden mit ungünstigen Sozialstrukturen lebten, sah sich mit den Werten und Normen der dominanten Kultur verbunden. Das Auftreten von Delinquenz trotz teilweiser Anerkennung des Normen- und Wertesystems der dominanten Kultur bezeichneten sie als »Neutralisationstechniken«. Diese beinhalten
Rechtfertigungsstrategien für kriminelles Verhalten, indem die anerkannte herrschende Wertvorstellung zeitweise außer Kraft gesetzt wird.146
2.6.1.2.4 Kritik und Relevanz
Die Subkulturtheorie verdeutlicht, dass delinquente Strukturen wohl nicht auf
einem oppositionellem System basieren, sondern ein Subsystem des gesellschaftlichen Systems darstellen.147 Auftretende Delinquenz kann hiernach als systemimmanent verstanden werden.
Die Theorie erweitert die Aussagekraft der Anomietheorie insofern, als sie nicht
den materiellen Wohlstand als dominantes gesellschaftliches Ziel in den Vordergrund stellt, sondern die Statussuche innerhalb einer Gruppe.
Ein Novum bietet die Subkulturtheorie dahingehend, dass sie eine Vielzahl von
Determinanten beschreibt, die kriminelles Verhalten begünstigen, aber auch
rechtfertigen (Statussuche).
Vor diesem Hintergrund vermag die Subkulturtheorie ausländische Bandenkriminalität und Einzelaktionen von Bandenmitgliedern in Gegenden mit ungünstigen
Sozialstrukturen zu erklären. Dennoch lässt sich die Subkulturtheorie allenfalls
partiell anwenden, da sich auch der Großteil der Unterschicht hinsichtlich von
Kriminalität unauffällig verhält.
2.6.1.2.5 Kulturkonfliktstheorie
SELLIN entwickelte anhand der amerikanischen Einwanderungserfahrungen die
Kulturkonfliktstheorie, die sich speziell auf die Kriminalität von Ausländern bezieht.148 Nach dieser Theorie entsteht anomisches Verhalten aus dem Konflikt
zwischen unterschiedlichen kulturellen Werte- und Verhaltensnormen, die zusammentreffen. Der entstandene Kulturschock wird verstärkt, wenn die kulturellen Anschauungen, Verhaltensregeln und Normen des Heimatstaates mit denen
des Gastlandes nicht übereinstimmen. Je fremder und verschiedenartiger die auf-
146 Vgl. Kunz, Karl-Ludwig (1994), Kriminologie: Eine Grundlegung, Bern, Stuttgart, Wien,
S. 141.
147 Vgl. ebenda, S. 142.
148 Vgl. Rebmann, Matthias (1998), Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Analyse der polizeilichen registrierten Kriminalität von 1986 bis 1995, Freiburg i. Br. 1998, S. 277.
81
einander treffenden Wertevorstellungen sind, desto stärker ist der Kulturschock.
Soziale Probleme bei Ausländern treten dann auf, wenn sie sich in die Verhältnisse der dominanten Kultur (Wirtskultur) nicht einzupassen vermögen (mangelnde Anpassungsfähigkeit) oder wenn sie sich nicht integrieren lassen wollen
(mangelnde Anpassungswilligkeit).149 Die Kulturkonfliktstheorie unterscheidet
dabei zwischen zwei Formen von Konflikten, die bei Ausländern auftreten können: Außen- und Innenkonflikte.
Außenkonflikte treten auf, wenn das Normen- und Wertesystem des Herkunftslandes mit der neuen Adoptivkultur nicht übereinstimmt und sich der Ausländer
zur Lösung von Konflikten an den Normen des Herkunftslandes und nicht an denen der Adoptivkultur orientiert. Zur Illustration von Außenkonflikten wird auf
das Beispiel eines sizilianischen Einwanderers hingewiesen, der den sechzehnjährigen Verführer seiner Tochter tötete, um auf diese Weise die Familienehre zu
verteidigen.150
Destabilisierende Innenkonflikte treten innerhalb der Ausländergruppe auf,
etwa innerhalb der Ausländerfamilie. Der Konflikt innerhalb der Familie basiert
auf der Auseinandersetzung zwischen Eltern und Kindern (zweite Generation).
Im Gegensatz zu den Eltern internalisieren die Kinder die Wertevorstellungen
und Ziele der Gesellschaft, in der sie leben. So ergeben sich zwei unterschiedliche
Wertvorstellungssysteme, die innerhalb der Familie aufeinander treffen.151
Vor dem Hintergrund des delinquenten Verhaltens von Ausländern zeigt sich,
dass Außenkonflikte vor allem dadurch gekennzeichnet sind, dass eine Befolgung
von Normen der Heimatkultur in der Regel zu einer Verletzung der strafrechtlichen Normen des Einwanderungslandes führt. Bei Innenkonflikte liegt dagegen
meist keine strafrechtliche Verletzung der Normen vor. Durch Innenkonflikte
ausgelöste Anpassungsprobleme und Orientierungsschwierigkeiten können jedoch insbesondere bei der zweiten Ausländergeneration zu delinquentem Verhalten führen.152
2.6.1.2.6 Kritik und Relevanz
Auch wenn die Kulturkonflikttheorie speziell für das Erklären von Ausländerkriminalität konzipiert wurde, so weist sie doch Schwächen auf.
149 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 127 f.
150 Vgl. ebenda.
151 Vgl. ebenda.
152 Vgl. Rebmann, Matthias (1998), Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Analyse der polizeilichen registrierten Kriminalität von 1986 bis 1995, Freiburg i. Br. 1998, S. 281.
82
Es ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der ersten Gastarbeitermigration in
Deutschland der Wertedissens am höchsten war. Demzufolge müsste damals auch
die ausländische Kriminalitätsrate sehr hoch gewesen sein. Wie aufgezeigt, waren im Jahr 1965 jedoch lediglich 5,5% der Täter Ausländer, sodass hiernach
keine gravierenden Kulturkonflikte vorgelegen haben dürften.
Dabei dürfte beachtlich sein, dass schwere Delikte wie Raub, Mord und Totschlag
auch in den Herkunftsländern der Migranten nicht zur sozialadäquaten Verhaltensweise bei Problemlösungen gezählt werden, denn diese Delikte stellen auch
dort strafbares Verhalten dar.153
Anderseits benennt die Kulturkonfliktstheorie auch Gründe für die niedrige Kriminalitätsbelastung der ersten Generation von Ausländern. Diese kamen als Erwachsene nach Deutschland und lebten überwiegend in homogenen, abgeschlossenen Wohngebieten, womit es zu wenigen Berührungspunkten mit der einheimischen Bevölkerung kam. Ein zugesagter Arbeitsplatz und die damit gesicherte
wirtschaftliche Prosperität erhöhten die Anpassungsbereitschaft dieser Generation und begrenzten die Anzahl der kulturellen Konflikte.154
Die Theorie von Innenkonflikten beinhaltet eine entscheidende Erklärungskraft.
Dies gilt insbesondere für junge delinquente Ausländer der zweiten Generation,
die zwischen den Wertevorstellungen der Eltern und denen der deutschen Gesellschaft hin- und hergerissen sind. Mit diesem Ansatz lässt sich z.B. die hohe Anzahl der hier geborenen türkischen Tatverdächtigen erklären.155
Letztendlich fehlt jedoch eine schlüssige Begründung dafür, warum innere Konflikte über Normen und Werte zu delinquentem Verhalten führen.156
2.6.1.3 Individualisierende Definitions- bzw. Labeling-Ansätze
Die Labeling-Ansätze gehen in ihren verschiedenen Ausprägungen davon aus,
dass delinquentes Verhalten durch spezielle Definitions- und Zuschreibungsprozesse der Instanzen sozialer Kontrolle entstehen157, d.h. das Individuum vom gesellschaftlichen Umfeld als Delinquenter stigmatisiert würde.158 Dies habe zur
Folge, dass Kriminalität als soziales Phänomen erst durch die strafjustitielle Er-
153 Vgl. ebenda, S. 279.
154 Vgl. ebenda, S. 280.
155 Vgl. ebenda, S. 282.
156 Vgl. ebenda, S. 283.
157 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 135.
158 Vgl. Albrecht, Peter-Alexis (1999), Kriminologie: Ein Studienbuch, München, S. 41.
83
fassung entstehe.159 Die Prämisse der Etikettierungsansätze beruht weiter auf einer chronologischen Reihenfolge. Bei diesen Ansätzen wird davon ausgegangen,
dass sich in der Gesetzgebung die gesellschaftlichen Machtverhältnisse widerspiegeln, d.h. selektive Rechtschöpfung zu Gunsten der Privilegierten stattfindet.
Und auch der Strafverfolgungsprozess orientiere sich an den manifestierten
Machtverhältnissen. Diese führten innerhalb der Gesellschaft zu einer Etikettierung bzw. Abstempelung des Devianten, die mit Entzug von Beteiligungs- und
Karrierechancen einhergehe. Der Deviante passe sich der ihm zugeschriebenen
Rolle an, sodass der Prozess der kriminellen Karriere verstärkt werde.160
2.6.1.4 Gesellschaftstheoretisch orientierte Labeling-Ansätze
Diesen Ansätzen liegt die so genannte Ubiquitätsthese zugrunde. Die These geht
davon aus, dass sich Kriminalität über alle Schichten in der Bevölkerung gleichmäßig verteilt. Jedoch würde durch eine Selektionspraxis von Polizei und Justiz
darüber entschieden, wem das Etikett (mit den Folgen der Stigmatisierung) des
Straftäters »aufgedrückt« werde. Hierbei würde sich eine schichtspezifische Ungleichbehandlung zeigen, die sich in der Strafverfolgung und Verurteilung fortsetze. Auffallend sei, dass Unterschichtsangehörige unter den aufgegriffenen Tätern weit überrepräsentiert seien und seltener freigesprochen würden als Angeklagte der Mittelschicht.161
2.6.1.5 Kritik und Relevanz
Die Labeling-Ansätze verdeutlichen den dynamischen Aspekt der gesellschaftlichen Produktion von Devianz.162 Gesellschaftliche Verhaltensformen unterliegen einem Wertewandel, der staatliche Intervention befürwortet oder ablehnt.163
Aus der Perspektive der Labeling-Ansätze erscheint Ausländerkriminalität primär als Folge der Diskriminierung von Seiten der staatlichen Institutionen. Deviantes Verhalten von Seiten der Ausländer werde verstärkt, weil sie in der Rolle
der Kriminellen gesehen würden. Kriminalität von Ausländern wird mithin nicht
als Folge von soziostrukturellen und -kulturellen Bedingungen erklärt, sondern
159 Vgl. ebenda, S. 42.
160 Vgl. ebenda, S. 43.
161 Vgl. Schwind, Hans-Dieter (1997), Kriminologie: Eine praxisorientierte Einführung mit
Beispielen, Heidelberg, S. 136.
162 Vgl. ebenda.
163 Verdeutlicht wird dies etwa durch die aufgekommene Diskussion, ob »weiche« Drogen
wie Marihuana oder Haschisch legalisiert werden sollen. Vgl. hierzu auch Reimann, Horst
et al. (1991), Basale Soziologie: Hauptprobleme, Opladen, S. 127 ff.
84
auf den stärkeren Verfolgungsdruck seitens der Strafverfolgungsorgane zurückgeführt.164
Die Labeling-Ansätze haben jedoch große Schwächen. So wird die Entstehung
der Straftat nicht als erklärungs- bzw. untersuchungsbedürftig angesehen.165 Soziostrukturelle und -kulturelle Aspekte, die im Allgemeinen als Determinanten
für deviantes Verhalten anerkannt sind, werden nicht herangezogen. Dies hat zur
Folge, dass ein Labeling-Ansatz kaum Erkenntnisse für Präventivmaßnahmen zur
Senkung der Ausländerkriminalität anbieten kann.
Die Annahme, dass Ausländer durch gezielte Kriminalisierung in gesellschaftliche Randlagen gedrängt werden, kann empirisch weder überprüft noch nachvollzogen werden.166
2.6.2 Kriminologische Erklärungsmodelle
Pathologische Ansätze, die sich auf medizinische und biologische Erkenntnisse
stützen, lassen außer Acht, dass Kriminalität auch auf multiple gesellschaftliche
Ursachen zurückzuführen ist. Soziale Faktoren werden in diesen Ansätzen dennoch außer Acht gelassen, so dass sie hier als nicht weiterführend eingestuft werden können.
Der Erklärungswert von Labeling-Ansätzen ist jedenfalls hinsichtlich Ausländerkriminalität ebenso als recht gering einzustufen. Zwar verdeutlichen diese Theorien, dass die Definition und Bedeutung des »Kriminellen« einem gesellschaftlichen Wertewandel unterworfen ist, jedoch müssen die postulierten staatlichen
Diskriminierungen in Frage gestellt werden.167
Die ätiologischen Ansätze scheinen eher geeignet, Aussagen über die Kriminalität von bestimmten Ausländergruppen zu machen. Während die Anomietheorie
nur eine generelle Aussagekraft besitzt, nimmt die Kulturkonflikttheorie insoweit
eine besondere Stellung ein. Der Ansatz der äußeren Konflikte kann zwar wohl
nur zur Analysierung weniger Sonderfälle herangezogen werden. Der Ansatz des
inneren Konflikts hat dagegen wohl einen hohen Erklärungswert, jedenfalls soweit es um die Ursachenforschung zur Kriminalität von jugendlichen Ausländern
der zweiten und dritten Generation geht. Dies gilt in gleicher Weise auch für die
Subkulturtheorie, die den Fokus ihrer Betrachtung auf die widersprüchlichen Verhaltensanforderungen zweier Kulturen richtet. Die daraus resultierenden subkul-
164 Vgl. Rebmann, Matthias (1998), Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Analyse der polizeilichen registrierten Kriminalität von 1986 bis 1995, Freiburg i. Br. 1998, S. 304.
165 Vgl. ebenda, S. 302.
166 Vgl. ebenda, S. 307.
167 Vgl. ebenda.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Für straffällige Ausländer, die in Deutschland geboren oder im Kindesalter eingereist sind, stellt sich eine Ausweisung regelmäßig als „Doppelbestrafung“ dar. Auch die Verwurzelung im Bundesgebiet schützt nach nationalen Maßstäben hiervor nur begrenzt. Betrachtet man das sozioökonomische Profil der Ausgewiesenen, so zeigt sich, dass diese fast ausnahmslos der sog. Unterschicht angehören. Bildungsarmut, Arbeits- und Perspektivlosigkeit sowie der damit einhergehende unsichere Aufenthaltsstatus bestimmen ihr Leben. Im Gegensatz zum bisherigen nationalen Ausländerrecht stellt der Europäische Ausweisungsschutz nun insbesondere für Unionsbürger und assoziationsbegünstigte türkische Staatsangehörige stärker auf faktische Bindungen in der „Heimat“ ab. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive ist nachweisbar, dass er hierdurch ausgesprochen effektiv wirkt und die Ausweisungszahlen in der Ausländerpraxis deutlich reduziert hat.