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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 11
1. Teil: Völkerrechtliche Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention 13
I. Ratifikation und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention 13
A. Unterzeichnung 13
1. Verbandskompetenz 14
2. Organkompetenz 15
B. Ratifikation 15
1. Erforderlichkeit eines Vertragsgesetzes 16
a. Initiativrecht der Bundesregierung 16
b. Mitwirkung des Bundesrates 17
2. Ratifikation durch den Bundespräsidenten 18
C. Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention 18
D. Innerstaatliche Geltung und Umsetzung der Konvention 19
II. Regelungsgehalte der Behindertenrechtskonvention 20
A. Anwendungsbereich der Konvention 20
1. Begriff des Bildungssystems 20
2. Begriff der Behinderung 20
B. Inhalt der Verpflichtungen 22
1. Das Recht auf Bildung, Art. 24 Abs. 1 S. 1 BRK 22
a. Allgemeine Verpflichtung zu einem inklusiven
Bildungssystem 22
b. Besondere Verpflichtungen 29
(1) Unentgeltlicher Grundschulunterricht 30
(2) Zugang zur Schule 32
(3) Gleichberechtigter Zugang 33
(4) Individuelle Unterstützung 33
(5) Einstellung qualifizierter Lehrkräfte 34
(6) Fortbildung 34
2. Schranken des Rechts auf Bildung 35
a. Kindeswohl der Schüler mit Behinderungen 35
b. Rechte der Mitschüler 36
c. Kosten 36
3. Art der Verpflichtungen 37
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4. Befugnis zur Entscheidung über den Besuch einer Regeloder Förderschule 39
C. Durchführung und Überwachung der Verpflichtungen 40
1. Internationale Ebene 41
a. Behindertenrechtsausschuss 41
b. Berichtswesen 41
c. Individuelles Mitteilungsverfahren 42
d. Untersuchungsverfahren 43
2. Nationale Ebene 43
a. Anlaufstellen 44
b. Koordinierungsmechanismen 44
(1) Staatliche Mechanismen 45
(2) Unabhängige Mechanismen 45
c. Partizipation der Zivilgesellschaft 45
2. Teil: Die innerstaatliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention 46
III. Die Vorgaben des Bundesrechts 47
A. Das Verbot einer Benachteiligung wegen einer Behinderung
nach Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG 47
1. Der Begriff der Behinderung 48
2. Exkurs: Arten des integrativen Unterrichts und die Motive
für den Wunsch nach Zulassung zur allgemeinen Schule 49
3. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum integrativen
Unterricht 51
a. Die Kosten als Schranke für die Zulassung zum
Unterricht in einer allgemeinen Schule 53
(1) Kosten für Hilfsmittel und Unterstützungsmaßnahmen 54
(2) Personalkosten 58
(3) Baukosten 59
b. Organisatorische Aspekte als Schranke für die Zulassung
zu einer allgemeinen Schule 60
c. Die schutzwürdigen Rechte Dritter als Schranke für
die Zulassung zu einer allgemeinen Schule 61
4. Das Gebot zur Förderung behinderter Menschen und der
Anspruch auf Nachteilsausgleich bei schulischen Prüfungen 62
B. Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG 66
C. Zwischenergebnis 67
IV. Die Rechtslage in den Ländern 68
A. Baden-Württemberg 71
1. Die Landesverfassung 71
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 72
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B. Bayern 74
1. Die Landesverfassung 74
2. Das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 75
C. Berlin 78
1. Die Landesverfassung 78
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 78
D. Brandenburg 81
1. Die Landesverfassung 81
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 82
E. Bremen 84
1. Die Landesverfassung 84
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 84
F. Hamburg 86
1. Die Landesverfassung 86
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 86
G. Hessen 89
1. Die Landesverfassung 89
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 90
H. Mecklenburg-Vorpommern 93
1. Die Landesverfassung 93
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 93
I. Niedersachsen 95
1. Die Landesverfassung 95
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 95
J. Nordrhein-Westfalen 97
1. Die Landesverfassung 97
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 97
K. Rheinland-Pfalz 100
1. Die Landesverfassung 100
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 100
L. Saarland 103
1. Die Landesverfassung 103
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 104
10
M. Sachsen 106
1. Die Landesverfassung 106
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 106
N. Sachsen-Anhalt 110
1. Die Landesverfassung 110
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 110
O. Schleswig-Holstein 113
1. Die Landesverfassung 113
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 113
P. Thüringen 116
1. Die Landesverfassung 116
2. Das Schulgesetz und die einschlägigen Ausführungsbestimmungen 116
Zusammenfassung 118
Zum 1. Teil: Völkerrechtliche Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention 118
Zum 2. Teil: Die innerstaatliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention 120
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Das Recht auf Bildung gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Die vorliegende Abhandlung untersucht den Inhalt und die Reichweite des Rechts auf Bildung aus Art. 24 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und untersucht die Frage, ob und inwieweit die Schulsysteme der deutschen Länder den Vorgaben dieser Konvention genügen. Die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Behindertenrechtskonvention beschränkt sich nicht darauf, allgemein die Menschenrechte zu bekräftigen, die auch in anderen Menschenrechtsabkommen gewährleistet sind. Vielmehr garantiert sie für Menschen mit Behinderungen auch ein Recht auf Inklusion in das öffentliche Leben im Allgemeinen wie in das Bildungssystem im Besonderen, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung der Regelfall ist.