Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 sind Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungswidrig. Der neue Staatsvertrag erlaubt u.a. virtuelles Automatenspiel. Er sieht strengere Zugangskontrollen zulasten von Spielhallenbetreibern vor. Die Untersuchung systematisiert die Ziele, die die Landesgesetzgeber verfolgen, fragt nach empirischen Belegen für die Wirksamkeit von Mindestabstandsgeboten und misst die geltenden Regelungen am Verfassungsrecht. So lassen sich Inkohärenzen und Inkonsistenzen belegen, die zwischen der Regelung des virtuellen und des terrestrischen Automatenspiels bestehen. Mindestabstandsgebote greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber ein. Die Mindestabstände sind mindestens zu verkürzen.
Schlagworte
Abstandsgebot Berufsfreiheit Glücksspiel Glücksspielrecht Glücksspielstaatsvertrag Mindestabstand Mindestabstandsgebot- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 201–212 Literaturverzeichnis 201–212
- 213–214 Stichwortverzeichnis 213–214
- 215–215 Über die Autoren 215–215