- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3
- ISSN print: 1868-8098
- ISSN online: 1868-8098
- Nomos, Baden-Baden Nomos, Baden-Baden
Zusammenfassung
Die Rechtswissenschaft ist die fachgebietsübergreifende wissenschaftliche Zeitschrift aus dem Nomos Verlag. Sie stellt die Bezüge zwischen den einzelnen juristischen Fachgebieten in den Mittelpunkt. Die Zeitschrift bildet einen Gegenpol zur zunehmenden Spezialisierung und verschafft den Lesern einen Überblick über den Stand der rechtswissenschaftlichen Forschung. Auf diesem Wege befördert die Rechtswissenschaft den rechtswissenschaftlichen Diskurs.
Homepage: www.rechtswissenschaft.nomos.de
Abstract
Rechtswissenschaft is an interdisciplinary academic journal that focuses on the relations between the respective juridical fields. The journal creates an antipole to the growing specialization in academics and provides readers with an overview of the legal state of research. Thus it encourages legal discourse.
Website: www.rechtswissenschaft.nomos.de
- 247–338 Abhandlung 247–338
- 277–313 Perspektiven pluralistischer Strafrechtsvergleichung Christoph Burchard Christoph Burchard 277–313
- 314–338 Experimentelle Ökonomik im Recht Konstantin Chatziathanasiou, Monika Leszczyńska Konstantin Chatziathanasiou, Monika Leszczyńska 314–338
- 339–350 Tagungen und ihre Folgen 339–350
- 339–344 Der erwachte Gesetzgeber – Regulierung und Deregulierung im Arbeitsrecht Stephan Klawitter Stephan Klawitter 339–344
- 351–367 Rezensionsaufsatz 351–367
Titelei/Inhaltsverzeichnis
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-I
- ISSN print: 1868-8098
- ISSN online: 1868-8098
- Nomos, Baden-Baden Nomos, Baden-Baden
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Werner Heun (1953 – 2017)
Autoren
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-243
- ISSN print: 1868-8098
- ISSN online: 1868-8098
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Stand und Zukunft der Strafrechtsvergleichung
Autoren
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-247
- ISSN print: 1868-8098
- ISSN online: 1868-8098
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Zusammenfassung
Die Strafrechtsvergleichung sieht sich durch Globalisierung und Internationalisierung des Rechts sowie neuere Bedrohungslagen (Terrorismus, Cyberkriminalität) vor neue Herausforderungen gestellt. Doch kann sie überhaupt einen nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der Bürger leisten? Um diese Frage zu beantworten, sind zunächst einige grundlegende Vorklärungen notwendig: zu Begriff und Geschichte der Strafrechtsvergleichung (dazu A.), zu Bedeutung und Funktionen (BI.), zu ihren Zielen und Methoden sowie der normativen Grundlage (C.) sowie zum Stand in Forschung und Lehre (D.). All das müsste monographisch näher ausgebreitet werden; die Fußnoten enthalten deshalb zahlreiche weiterführende Hinweise. Aussichten und zukünftige praktische Bedeutung der Strafrechtsvergleichung (E.) werden davon abhängen, wie sie sich zu den genannten Herausforderungen stellt.
Perspektiven pluralistischer Strafrechtsvergleichung
Autoren
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-277
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Zusammenfassung
Strafrechtsvergleichung kann und sollte aus den verschiedensten Perspektiven theoretisiert, praktiziert und reflektiert werden. Die Strafrechtsvergleichung als Disziplin ist daher in erster Linie „nur“ das, worüber Strafrechtsvergleicher als Strafrechtsvergleicher kommunizieren (können). Nur mithilfe dieser (Methoden- etc.)Offenheit lässt sich abbilden, dass die verschiedensten Zugänge zum Vergleichsgegenstand (die gesamte Strafrechtspflege) wie auch zum Vergleichen möglich und (rechts- bzw. vergleichstheoretisch) valide sind. Die Grundfragen nach dem Gegenstand, dem Ziel sowie der Berechtigung der Strafrechtsvergleichung werden daher in diesem Beitrag pluralistisch beantwortet werden. Ein übergreifendes Ziel (wie das Schaffen von Verständnis für fremde Rechtskulturen) ist ebenso wenig auszumachen wie eine einheitliche Rechtfertigung (oder auch Kritik) der Strafrechtsvergleichung notwendig oder tunlich ist. Um die Rechtsvergleichung nicht im methodischen „anything goes“ zu verlieren, gelten unter den Vorzeichen epistemologischen und methodologischen Pluralismus‘ gesteigerte Transparenz- und Reflexionsanforderungen. Daher müssen die Standpunkte des Strafrechtsvergleichers (seine Zwecke, Ansprüche und Vorverständnisse) unter besondere Beobachtung gestellt werden, um den Aussagewert einzelner rechtsvergleichender Projekte überprüfen und einordnen zu können. Die Zukunft der Strafrechtsvergleichung entscheidet sich in wissenschaftlicher Hinsicht daran, ob gute, interessante und erkenntnisreiche Forschung geleistet werden kann. Insofern möchte ich hier exemplarisch dafür werben, mehr rechtswissenschaftsinterne Interdisziplinarität zu wagen. Dazu gilt es andere Rechtsgebiete in die Strafrechtsvergleichung einzubeziehen (wie bei der Strafverfassungsrechtsvergleichung) und in begründeten Fällen auch die Fächergrenzen aufzulösen, um der Entstehung hybrider Rechtsgebiete Rechnung tragen zu können (wie bei der Sicherheitsrechtsvergleichung).
Experimentelle Ökonomik im Recht
Autoren
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-314
- ISSN print: 1868-8098
- ISSN online: 1868-8098
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Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert aus juristischer Sicht systematisch Anliegen und Methode der experimentellen Ökonomik. Ökonomische Laborexperimente bieten ein Forschungsinstrument, das Einsichten über menschliches Verhalten verspricht. Sie finden in einer abstrakten Umgebung statt, um eindeutige Kausalschlüsse über das Geschehen im Labor zu ermöglichen. Der Beitrag schafft eine Ausgangsbasis für die Beurteilung ihrer Aussagekraft. Zur Illustration werden aktuelle Studien herangezogen, die für das Recht von Interesse sind.
Der erwachte Gesetzgeber – Regulierung und Deregulierung im Arbeitsrecht
Autoren
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-339
- ISSN print: 1868-8098
- ISSN online: 1868-8098
- Nomos, Baden-Baden Nomos, Baden-Baden
Zusammenfassung
Es hat wohl nicht erst einer Assistententagung bedurft, um als interessierter Nachwuchs-Arbeitsrechtler zu erkennen, dass der arbeitsrechtliche Gesetzgeber in der mittlerweile vergangenen Legislaturperiode besonders aktiv war: Mit der Einführung des flächendeckenden Mindestlohnes, dem umstrittenen Tarifeinheitsgesetz, der Reform der Arbeitnehmerüberlassung sowie dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen an dieser Stelle nur einige prominente Vertreter genannt werden, die nicht nur den Rechtsanwender, sondern auch die Wissenschaft vor zahlreiche alte und neue Rechtsprobleme stellen. Für das Hamburger Team der „Jacobs-Allstars“ – bestehend aus ehemaligen und aktuellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des arbeitsrechtlichen Lehrstuhls von Prof. Dr. Matthias Jacobs - berechtigterweise Grund genug, den „erwachten Gesetzgeber“ zum Oberthema der 7. Assistent/ innentagung im Arbeitsrecht zu machen. Vom 27. bis zum 29. Juli 2017 trafen sich zu diesem Anlass über hundert Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an der Bucerius Law School in Hamburg, um die gesetzgeberischen Glücksgriffe und Fehltritte einer kritischen Analyse zu unterziehen und - nach Feierabend - das Hamburger Nachtleben zu erkunden. Bereits an dieser Stelle soll den dem Organisationsteam rund um Samir Buhl, Dr. Tino Frieling, Christopher Krois, Friederike Malorny, Matthias Münder, Barbara Richter und Laura Schmidt ein großes Lob und Dankeschön für die Ausrichtung einer Tagung ausgesprochen werden, die sich nicht nur durch spannende Vorträge und kontroverse Diskussionen auszeichnete, sondern den Anwesenden auch hinreichend Raum zum gemeinsamen Kennenlernen (oder auf Neudeutsch: „Netzwerken“) ließ.
Strafrecht & Politik
Autoren
DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-345
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Rechtsästhetik
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DOI
- doi.org/10.5771/1868-8098-2017-3-351
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