Der Beitrag befasst sich kritisch mit der Ablehnung der Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens u.a. gegen den ehemaligen Limburger Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst. Die seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn ihrer Entscheidung zugrunde gelegte Differenzierung außer- und innerkirchlicher Angelegenheiten lässt sich nicht halten, weshalb die Verfasserin für eine Wiederaufnahme von Ermittlungen unter Beachtung der in dem Beitrag dargelegten Rechtsgrundsätze plädiert.
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