Das völkerrechtliche Menschenrecht auf Gesundheit ist noch immer wenig bekannt, obwohl es angesichts der gegenwärtigen weltweiten Herausforderungen durch Epidemien, desaströse gesundheitliche Versorgungslagen in Krisengebieten und die hohen Flüchtlingszahlen großen Handlungsbedarf gibt. Der Artikel soll aufzeigen, wo dieses Menschenrecht im Völkerrecht verankert ist, und in welchem Umfang es Staaten dazu verpflichtet, Gesundheitsdienstleistungen vorzuhalten und weitere gesundheitsdienliche Maßnahmen zu ergreifen. Angesichts der hohen Flüchtlingsströme wird betont, dass eine Verpflichtung der Staatengemeinschaft besteht, die nicht nur auf den jeweiligen Ankunfts- bzw. Aufnahmestaat abgewälzt werden kann.
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