Der Autor hat seit 1979 überwiegend als Belegarzt an der Grenze ambulant/stationär gearbeitet. Nicht nur vertragsärztlich, sondern auch als ärztlicher Direktor eines rein belegärztlich geführten Krankenhauses. Die tägliche Arbeit wird durch nahezu unüberwindbare ordnungspolitische Hindernisse erschwert, obwohl der Gesetzgeber immer wieder betont, dass er die belegärztliche Struktur an der Grenze ambulant/stationär fördern will. Seine gesetzlichen Vorgaben bewirken aber das Gegenteil. Die sektorale Trennung unseres Gesundheitswesens hat eine hohe ordnungspolitische Bedeutung. Die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik lässt sich nur durch Budgetierungsansätze umsetzen. Dies wird mit der Einführung von Sektoren wesentlich erleichtert. Insofern hat allein der Gesetzgeber in Deutschland die sektorale Trennung verursacht.
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