Die europäische Rechtsgemeinschaft ist in ihrem Kern mehr als nur eine Menge von Gesetzen. Sie konstituiert einen eigenständigen Kontext, der durch eine spezifische Form der Problemverarbeitung und Rationalisierung den Fortgang der Integration entscheidend mitbestimmt. Um diese Ebene des Rechts theoretisch abzubilden und die »Integration durch Recht« angemessen verstehen zu können, wird hier ein kontextualistischer Ansatz vorgestellt und auf die besonders einflussreiche neuere Grundrechtsrechtsprechung des EuGH angewandt. Eine kontextualistische Perspektive erlaubt dabei zugleich den Blick auf ein Phänomen, das sich als eine »transklusive« Verflechtung beschreiben lässt und drei integrationsrelevante Prozesse bedingt: (1.) eine Vervollständigungstendenz der europäischen Rechtsordnung, (2.) eine Verlagerung von politischen Fragen auf das Recht und (3.) eine Pfadabhängigkeit der Rechtsanwendung und -fortbildung.
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