Im Zuge der Euro-Krise hat das BVerfG seine Rechtsprechung zur Kontrolle von Unionsrecht maßgeblich weiterentwickelt. Sie beruht auf neuen Prämissen zur Geltung der Integrationsschranken für die Unionsorgane und wird im Konzept der Verfassungsidentitätskontrolle zusammengeführt, was Veränderungen für den Prüfungsmaßstab und die zulässigen Rügen mit sich bringt. Zudem wird der unmittelbare Zugriff auf Rechtsakte der EU aufgegeben und durch die Anknüpfung an ein deutsches Staatshandeln ersetzt. Der Beitrag stellt die Veränderungen der Verfassungsrechtsprechung und ihre neuen Prämissen vor und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander.
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