Die folgenden Überlegungen beziehen sich auf die notwendige Frage nach demAnspruch, der an kirchlich-religiöse Werbung zu stellen ist- eine Frage also, die der Konzeption konkreter Werbeaussagen wesensgemäß voranzustellen ist; stellt man sie nämlich nicht allen anderen, z.B. methodisch-technischen, administrativenusw. Fragen voran, läuft man Gefahr, die mit kirchlich-religiöser Werbung verbundenen Probleme nur mitteladäquat zu formulieren. Der eigentliche Zweck kirchlichreligiöser Werbung stände dann nicht mehr im Vordergrund, sondern die Frage nach Einsatzmöglickeit und Adaptionsfähigkeit bereits erprobter (Werbe)mittel. (...)
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