Zusammenfassung
Die neun sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen haben eine herausragende Bedeutung für die Wasserwirtschaft des Landes. Wurden die ersten sondergesetzlichen Wasserverbände gegründet, um den immensen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen insbesondere infolge der industriellen Entwicklung des Ruhrgebietes und des rasanten Bevölkerungswachstums zu begegnen, haben sie heute eine umfassende Zuständigkeit im Bereich der Gewässerbewirtschaftung und des Ressourcenschutzes.
Entsprechend ihrem Charakter als Selbstverwaltungskörperschaften finanzieren sich die Verbände grundsätzlich durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Das mit der Verbandsgründung verfolgte Ziel, einen umfassenden Ausgleich zwischen allen „Interessenten“ an einer geordneten Wasserwirtschaft in dem jeweiligen Verbandsgebiet – den Kommunen, der Industrie, dem Bergbau und der Landwirtschaft bis hin zu Wasserversorgern und Wasserkraftbetreibern – herbeizuführen und diese zur Verbandsmitgliedschaft und zur Tragung der finanziellen Lasten heranzuziehen, prägt auch heute noch die Beitragsveranlagung. Die bei der Beitragsumlage insbesondere wegen der heterogenen Mitgliederstruktur und der Vielgestaltigkeit der verschiedenen Verbandsaufgaben auftretenden Fragestellungen sind aus juristischer Sicht von besonderem Interesse. Die vorliegende Arbeit leistet eine systematische Darstellung dieser in der rechtswissenschaftlichen Literatur bisher wenig beachteten Rechtsmaterie.
- 1–10 1. Einleitung 1–10
- 185–186 Stichwortverzeichnis 185–186