Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zum 1.1.2017 wird eine dreistufige Pflege(versicherungs)reform abgeschlossen Die zentrale Neuerung des PSG II ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die konkrete Ausgestaltung hält einige Überraschungen bereit: In Bezug auf das neue Einstufungssystem, die Leistungshöhen und die Überleitung der Pflegebedürftigen in das neue System finden sich Regelungen, die großzügiger sind als erwartet. Es werden mehr Personen als pflegebedürftig anerkannt und die Pflegegradverteilung sowie die Ausgaben erhöhen sich.
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