30 Jahre alt sein und von allen für 20 gehalten zu werden – was für die einen das größte Kompliment wäre, ist in der Pflegeversicherung eine sozialpolitische Gedächtnislücke. Denn der Deutsche Bundestag hat zwar vor 20 Jahren die Einführung der Sozialen Pflegeversiche-rung (SPV) und damit die Etablierung eines völlig neuen Zweiges der Sozialversicherung im Sozialgesetzbuch beschlossen. Tatsächlich gab es zu diesem Zeitpunkt aber schon seit einem Jahrzehnt eine Absicherung gegen das Pflegerisiko: durch die Private Krankenversicherung.
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