Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen haben in Deutschland Ausmaße angenommen, die die Bundesregierung veranlasst haben, die Leiharbeit und Werkverträge zu reformieren. Die Neuregelungen treten zum 1.4.2017 in Kraft. Sie enthalten positive Begrenzungen, gehen letztendlich aber nicht weit genug. Zudem bleiben sie hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und früherer Entwürfe des BMAS zurück. Die neuen Regelungen sind – wie die folgenden Ausführungen zeigen – letztendlich nur bedingt geeignet, Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen zurückzuführen und missbräuchliche Vertragskonstruktionen zu begrenzen.
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