Subsidiarität gilt als grundlegende Berechtigung für die Existenz Freier Wohlfahrtspflege. Dazu tritt das Ehrenamt in seinen vielfältigen Formen vom ehrenamtlichen, freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagement bis zur Nachbarschafts- und Selbsthilfe. Doch beide Begriffe und ihre Ausgestaltungen in der Praxis Sozialer Arbeit sollten heute grundlegend überdacht werden.
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